AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDFD768/documents) · Abgerufen am 31.10.2026 22:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-740616-2026/

E-Ink DFI-Light Anzeiger

Notice-ID: ted-740616-2026 · Procedure-ID: d05dd117-83c0-4ac2-9e1c-a2c06ff411e5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Dortmunder Stadtwerke AG, Dortmund
Veröffentlicht
01.10.2026
Frist (Submission)
30.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
31682230 — Elektrische Ausrüstung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Leistungsverzeichnis umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von E-Ink DFI-Light Anzeigern eingebaut in Mabeg FIS 2 Stelen. Die Stromversorgung läuft über Batterien und Akkus die über PV-Module aufgeladen werden. Neben den Abfahrten sollen auch Fahrplan- und Tarifdaten angezeigt werden, die über Tasten anwählbar sind. Über eine speziell gekennzeichnete TTS-Taste werden die nächsten Fahrten über einen integrierten Lautsprecher ausgegeben. Das Doppeldisplay gibt an beiden Seiten die gleiche Information aus.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.01.2027
Ende
30.09.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).