AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung AG 4-5 im Projekt „Energetische Sanierung Centre Français de Berlin“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Centre Francais de Berlin gGmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 09.11.2023
- Frist (Submission)
- 22.12.2023
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das denkmalgeschützte Gebäude der gemeinnützigen Centre Français de Berlin gGmbH (CFB) wurde 1961 errichtet und befindet sich in Berlin-Wedding, Müllerstraße 74, 13349 Berlin. Ziel der geplanten Sanierungsmaßnahme ist die Senkung der relativ hohen Betriebskosten. Vor allem bei der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Optimierung der Raumnutzung bestehen Handlungsbedarfe. Der 1961 fertiggestellte Gebäudekomplex besteht aus drei Bauteilen (5-geschossiger Haupthaus, einem unter dem Haupthaus durchgesteckten, im hinteren Bereich zweigeschossigen Querriegel und einem rückseitig angeschlossenen Kino. Die Sanierung erfolgt abschnittsweise. Der geschätzte Gesamtwert der Bauleistungen im Bereich ELT wird auf ca. 0,70 Mio. € brutto geschätzt. Durch das Planungsbüro sind folgende Leistungsbilder zu bearbeiten: ▪ Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, in Verbindung mit Anlage 15), AG 4-5 in den Leistungsphasen 2 - 9. Beauftragt wird mit Vertragsschluss die Stufen 1 und 2 (HOAI-Leistungsphasen 2-5) mit folgenden Optionen: ▪Stufe 3 (Leistungsphasen 6-7) ▪Stufe 4 (Leistungsphase 8) ▪Stufe 5 (Leistungsphase 9) Sofern sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, müssen die Leistungsbilder dementsprechend angepasst werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 08.01.2024
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.12.2023
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.