AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gestaltungskonzept Rahmenvertrag Beleuchtung
Stammdaten
- Auftraggeber
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse, Neunkirchen
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- Frist (Submission)
- 12.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 31500000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 2.094.100 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück) — Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück) — Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle und Montage von Beleuchtungseinrichtungen. Los 1 beinhaltet Arbeitsplatzstehleuchten und Tischleuchten (ca.900 Stück) Los 2 beinhaltet Pendelleuchten mit Leuchtenschirm (ca. 300 Stück) Los 3 beinhaltet Stehleuchten für Wartebereiche (ca. 30 Stück)
Lose
3 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.04.2025
- Ende
- 14.04.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.