AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/72ceda1c-5cb4-4998-8a2f-651a72ddf03f) · Abgerufen am 30.10.2026 22:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-745838-2026/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (macOS- und Windows-Notebooks) einschließlich Zubehör und optionalen Dienstleistungen

Notice-ID: ted-745838-2026 · Procedure-ID: 2d93466d-4e71-4cf3-9a55-cf0dacd59874

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Stammdaten

Auftraggeber
BVC Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Hamburg
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
10.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von mobilen Endgeräten (macOS- und Windows-Notebooks) einschließlich Zubehör und optionalen Dienstleistungen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert: * Los 1: macOS-Notebooks (MacBooks) einschließlich Zubehör und optionaler Dienstleistungen * Los 2: 14"-Windows-Notebooks einschließlich Zubehör und optionaler Dienstleistungen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).