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Unterhalts- und Glasreinigung
Universität Koblenz · Koblenz · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Los 1: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder der Beschreibung der Arbeitsgänge aufgeführten Fußböden, Wände (Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanla-gen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten. Im Winter sind die Eingangsbereiche notwendigenfalls intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten. Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von mutwilligen Verschmutzungen, wie z. B. Verstopfungen von Sanitäranlagen, Bodenabläufen und Abflüssen, Entfernen von Graffiti oder Wandschmierereien. Diese Leistungen sind auf Anforderungen der AG als Sonderleistung gegen gesonderte Vergütung zu erbringen. Die ggf. erforderliche Entfernung von Blut, Urin, Stuhl oder Erbrochenen ist im Leistungsumfang inkludiert (eine grobe Vorreinigung würden seitens der AG erfolgen). Schreibtische, Tische, Fensterbänke, usw. können nur gereinigt werden, sofern sie freigeräumt sind. Das Freiräumen ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Los 2: 1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang Die Glasreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustan
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Unterhaltsreinigung (Los 1) und Glasreinigung (Los 2) der Universität Koblenz.
- Gesamter geschätzter Wert der Leistung beträgt 4.800.000 EUR.
- Leistungsumfang beinhaltet Reinigung von Böden, Wänden, sanitären Anlagen, Glasflächen etc., jedoch keine mutwilligen Verschmutzungen oder Freiräumen von Flächen.
- Bieter müssen fachgerechte Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis gewährleisten.
- Bewerber sollten die detaillierten Leistungsverzeichnisse für beide Lose genau prüfen.
Die Ausschreibung umfasst die Unterhalts- und Glasreinigung für die Universität Koblenz, aufgeteilt in zwei Lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla- gen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü- gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor- schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender- tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol- len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel- len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs- beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge- ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt- machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam- keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi- schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf- grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam- keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü- fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi- schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt- machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 4.800.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 10.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Braun GmbH & Co. KG · Gies Dienstleistungen GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.791 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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