AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gemeinde Kreien - Ingenieurleistungen Neubau Feuerwehrgebäude Kreien gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, Leistungsphasen 3-9, Los 05
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Kreien über Amt Eldenburg -Lübz - Der Amtsvorsteher, Lübz
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
- Frist (Submission)
- 14.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Kreien. Die Gemeinde Kreien beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kreien. Das Gebäude soll mit einer BGF von 548 m2 in eingeschossiger Massivbauweise erstellt werden. Der kompakte Baukörper setzt sich aus zwei Gebäudeteilen (13,125 x 19,615m und 11,24 x 25,865m) zusammen. Sie spiegeln die beiden Funktionsbereichen wieder. Der Einsatzbereich vereint die Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen, Werkstatt und Lagerflächen mit dem Sozialtrakt, bestehend aus Umkleiden und sanitären Anlagen. Räumlichkeiten für Schulungen, Ausbildung und Verwaltung formen den zweiten Gebäudeteil. Die Grundrissgestaltung ist einfach strukturiert und an den Arbeitsabläufen der Feuerwehr orientiert. Der Neubau wird durch eine funktionale und kostengünstige/wirtschaftliche Gestaltung bestimmt. Der Auftraggeber hat bereits eine genehmigungsreife Planung beauftragt und erstellen lassen. Die Ergebnisse (Leistungsbeschreibung und Planzeichnungen) der Genehmigungsplanung sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Genehmigungsplanung soll umgesetzt werden. Sie ist zu überprüfen und in die weitere Planung einzuarbeiten.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.