AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5D7GY/documents) · Abgerufen am 28.10.2026 05:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-746843-2023/

23E70389: TU Clausthal - Brandschutzmaßnahmen 3. BA - Trockenbauarbeiten

Notice-ID: ted-746843-2023 · Procedure-ID: 12393352-fd6d-4324-8987-771f729d0baa

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
Veröffentlicht
07.12.2023
Frist (Submission)
17.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45420000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

TU Clausthal - Brandschutzmaßnahme 3. BA Gebäude 1820 Trockenbauarbeiten Geb. 1820 Allgemein - Schutzmaßnahmen von Bauteilen und Einbauten In 3 Bauteilen, jeweils über mehrere Bauabschnitte Bauteil 1, rd 1.100 m2 Arbeitsbereiche in 3 Ebenen Bauteil 2, rd 2.000 m2 Arbeitsbereiche in 5 Ebenen Bauteil 3, rd 500 m2 Arbeitsbereiche in 1 Ebenen - Unterdecken, Einlegeplatten Gips gelocht - Unterdecken, Einlegeplatten MF Sternbild - Randfriese - Trennwände

Vertragslaufzeit

Beginn
03.05.2024
Ende
14.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).