AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Gebäudereingung TrLgr Ostenholz u. Scheibenhof Bergen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen, Lohheide
- Veröffentlicht
- 07.12.2023
- Frist (Submission)
- 30.01.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrags über 4 Jahre zur Durchführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- sowie Grund- u. Sonderreinigung) im Truppenlager Ostenholz gemäß den beiliegenden Vertragsunterlagen. Die jährliche Reinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt insgesamt 444.728,63 qm, für die Durchführung von Grund- u. Sonderreinigungen werden 2.000 Std jährlich geschätzt. Nähere Ausführungen/Informationen können beiliegender Checkliste zu den Vergabeunterlagen und den Vertragsunterlagen entnommen werden. — Abschluss eines Rahmenvertrags über 4 Jahre zur Durchführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- sowie Grund- u. Sonderreinigung) im Scheibenhof Bergen gemäß den beiliegenden Vertragsunterlagen. Die jährliche Reinigungsfläche für die Unterhaltsreinigung beträgt insgesamt 711.693,00 qm, für die Durchführung von Grund- u. Sonderreinigungen werden 600 Std jährlich geschätzt. Nähere Ausführungen/Informationen können beiliegender Checkliste zu den Vergabeunterlagen und den Vertragsunterlagen entnommen werden.
Lose
2 Lose.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Gebäudereinigung Ostenholz
- Erfüllungsort
- Ostenholz
Los 2 — Los 2 Gebäudereinigung Scheibenhof
- Erfüllungsort
- Bergen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.05.2024
- Ende
- 30.04.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.01.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.