AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/748502-2026) · Abgerufen am 01.11.2026 14:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-748502-2026/

Vergabe Leistungen Rettungsdienst

Notice-ID: ted-748502-2026 · Procedure-ID: c26fee59-2445-4d90-9e84-775afcbdd206

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Salzgitter
Veröffentlicht
28.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75252000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
7.735.468 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Salzgitter (nachfolgend: "Aufgabenträger") ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Trägerin des bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie führt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Aufgabenträger das gegenständliche Vergabeverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, Satz 2 NRettDG durch, um Dritte mit der Durchführung von Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes im Wege eines Dienstleistungsauftrages zu beauftragen. Diese Leistungen umfassen gemäß § 2 Abs. 2 NRettDG - Notfalltransporte mittels eines Notfallkrankentransportwagens (NKTW), - den qualifizierten Krankentransport sowie - Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes (Spitzenabdeckung und Großschadensrettung). Art und Umfang: Vorhaltung Regelrettungsdienst: - "KTW 1" (insgesamt 47,0 Wochenstunden) - "KTW 3" (insgesamt 56,0 Wochenstunden) - "KTW 6" (insgesamt 85,5 Wochenstunden) - NKTW 1 (insgesamt 168 Wochenstunden) sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungsdienstes - Stellung und Besetzung von insgesamt 2 KTW

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
30.06.2031

Vergabe-Status

Auftragnehmer
IMS Rettungsdienst GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).