AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 11:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-749028-2023/

Deutschland – Bauarbeiten – Bundesamt für Strahlenschutz - Neubau Ersatzgebäude K 12 - Rollregalanlagen - DIN - 2461/2023

Notice-ID: ted-749028-2023 · Procedure-ID: 3005b786-cdcb-40af-8668-b197881b0dc8

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
11.12.2023
Frist (Submission)
16.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung setzt für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Ausführung der Baustelleneinrichtung für den Neubau des Ersatzgebäudes K 12 um. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Rollregalanlagen. Die Ausschreibung umfasst: ca. 55 m Führungsschiene B 85 mm ca. 30 m Führungsschiene B 60 mm ca. 26 St Fahrregal doppelseitig L 330 cm T 60 cm H 239 cm ca.6 St Fahrregal doppelseitig L 830 cm T 78 cm H 275 cm 1 St Gangbeleuchtung ca. 66 St Stirnseitenbeschriftung Die Ausschreibung beinhaltet neben der Erstellung einer Werk- und Montageplanung, Dokumentationsleistungen. Darüber hinaus sind Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungsvertrag mit Laufzeit 4 Jahre) Bestandteil der Ausschreibung. Die Ausschreibung beinhaltet daneben technische Bearbeitung und Dokumentation. Beginn Ausführung: März 2024 Vollendung Ausführung: Juli 2024 Verbindliche Einzelfristen Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der ausreichenden Bereitstellung von Haushaltsmitteln.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).