SV-JWA-260819-006 - TW - Ausbauvorhaben Föhringer Ring // Isardüker, Umweltbaubegleitung
KI Gesucht wird eine Umweltbaubegleitung für das Ausbauvorhaben Föhringer Ring // Isardüker.
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Im Herbst 2026 sind die Bäume im Baufeld zu kontrollieren auf Höhlen für Winterquartiere von Fledermäusen. Vorhandene Höhlen sind umgehend durch eine Fledermausfachperson zu verschließen. Die Bäume mit Fledermaushöhlen sind vor Fällung zu kontrollieren. Die beiden Brückenbauwerke sind vor dem Abriss auf Besatz von Fledermäusen und Vögeln zu kontrollieren. Vor Beginn der Nistzeit sind Nisthöhlen als CEF-Maßnahme an umliegende Bäume aufzuhängen. Diese sind in den drei Folgejahren regelmäßig zu kontrollieren. Der Baugrubenaushub ist vor Ort zu begleiten. Bei Wurzelfund ist eine Erstversorgung, ggf. Wurzelrückschnitt und Nachsorge durchzuführen. Die aufgefundenen Wurzeln sind zu Dokumentieren. Es ist geplant ein Baugrubenaushub im Spätsommer 2027 und Februar 2028. Während der Bauausführung ist in regelmäßigen Ortsbegehungen der Baumschutz zu kontrollieren, dokumentieren. Der Bauüberwachung als Fachbauleitung Baumschutz zur Seite stehen, ggf. an Baubesprechungen teilnehmen. Am Ende der Entwicklungspflege in 2031 mit der öBÜ Pflanzarbeiten und AG eine Erfolgskontrolle durchführen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Kurze Beschreibung des Auftrags ergänzt
Es wurden fälschlicherweise Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gemacht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Gesucht wird eine Umweltbaubegleitung für das Ausbauvorhaben Föhringer Ring // Isardüker.
KI Gesucht wird eine ökologische Baubegleitung für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Klaffenbach.
KI Gegenstand ist ein maßnahmebegleitendes Monitoring zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Wasserentnahme aus der Lausitzer Neiße auf der polnischen Seite, gemäß Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses „Spreetal/Neißewasserüberleitung“ und dem Aktualisierten Monitoringkonzept (Stand 04/2022).
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