AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 17:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-749308-2023/

Rahmenvereinbarung über die Durchführung diverser Pflegemaßnahmen in verschiedenen Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfale

Notice-ID: ted-749308-2023 · Procedure-ID: bb555f26-e886-4a00-a9b8-4c9f94273e59

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Stammdaten

Auftraggeber
Wald und Holz NRW, Münster
Veröffentlicht
08.12.2023
Frist (Submission)
10.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, mit einem oder mehreren Anbieter/n eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von insgesamt ca. 1.375 Arbeitsstunden (bzw. 2.750 Arbeitsstunden) diverser Pflegemaßnahmen (Mischwuchsregulierung, Stammzahlreduktion, Schlagpflege, Jungwuchspflege, Wertastung) in den Forstbetriebsbezirken Hofginsberg (Los 1), Elberndorf (Los 2) und Lahnhof (Los 3) des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein abzuschließen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.02.2024
Ende
14.02.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer NRW, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).