AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Wartburgkreis, Grundhafte Sanierung der Sporthalle Förderzentrum Pestalozzischule in Eisenach, Technische Ausrüstung ELT
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wartburgkreis, Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 79.884 €
Beschreibung
Bei dem Gebäude handelt es sich um die Schulsporthalle des staatlichen regionalen Förderzentrum „Pestalozzischule“ in Eisenach, Ziegeleistraße 53. Die Schule ist eine Sonderschule für lernbehinderte Kinder und Jugendliche und bietet Förderung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler hat ein emotional-sozialauffälliges Verhalten, aber auch blinde und hörgeschädigtes Kinder und Jugendliche besuchen die Schule. Bei der Sporthalle handelt es sich um eine typisierte Sporthalle (Typ Nordhausen SPH-N-18x36) mit den Brutto-Abmessungen von ca. 18 m Breite bzw. 28 m inkl. Sozialtrakt x 36 m Länge und einer Sportfläche von ca. 596 m². Die Sporthalle und Sozialräume wurden für max. 90 Personen ausgelegt. Die Baukonstruktion wurde damals unter konsequenter Anwendung von vorgefertigten Betonelementen des damaligen VE Hochbaukombinats Nordhausen erstellt. Die Gebäudestruktur ist eindeutig festgelegt und wurde industriell gefertigt. Das Gebäude ist eingeschossig, die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 1.030 m². Seit der Inbetriebnahme im Jahr 1980 wurde das Gebäude nur unwesentlich saniert und soll nun umfassend energetisch, aber auch baulich saniert werden. Damit einhergehend sind bauliche Anpassungen in Bezug auf die aktuellen Vorschriften wie die aktuelle Thüringer Bauordnung, die Vorgaben der Unfallkasse, die Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen als auch die Vorgaben der Sportstättenbauförderung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) und der Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) (Anlage 3) maßgebend. Besonderer Wert wird dabei auf die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle gelegt sowie Anpassungen des gesamten Gebäudes nach den aktuellen Normen der Barrierefreiheit. Anbauten sind nicht geplant, der barrierefreie Umbau wird in der vorhandenen Gebäudehülle gewährleistet. Die wärmetauschende Oberfläche wird somit nicht vergrößert. Die Stromseitige Erschließung erfolgt aus dem Versorgungsnetz der EVB. Auf dem Dach des Sozialtrakts soll eine PV-Anlage errichtet werden, die gewonnene Energie soll im Objekt umgesetzt bzw. in das Versorgungsnetz eingespeist werden. Die vorhandene Elektroinstallation im Objekt stammt noch aus der Erbauungszeit. Es ist eine komplette Erneuerung vorzusehen. Die ebenfalls bauzeitliche Beleuchtung ist entsprechend zeitgemäßen Standards mit LED-Leuchten, Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Steuerung komplett zu erneuern, ebenso ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu installieren. Es ist eine Blitzschutz- und Erdungsanlage vorzusehen. Ferner ist die Telefonanlage zu erneuern und ein Not-Telefon einzurichten. Entsprechend zeitgemäßen Standards für den Betrieb als Sportstätte ist eine elektroakustische Anlage zu installieren. Eine zügige Umsetzbarkeit ist durch einen Freizug der Sporthalle geplant, so dass nicht im genutzten Bestand saniert werden muss. Daher ist ein zügiger Bauablauf zu erwarten. Der fortlaufende benachbarte Schulbetrieb ist bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Die vorbeschriebene Sanierung soll in enger Zusammenarbeit mit dem Wartburgkreis, den Vertretern der Fachbehörden und anderen fachlich an der Planung Beteiligten genehmigungsfähig und nachhaltig entwickelt werden. Insgesamt sind mit der Maßnahme ca. 1.000 m² Bruttogrundfläche zu bearbeiten. Als Kostenobergrenze sind 2.900.000,- € (brutto) für die Kostengruppen 300 bis 700 gemäß DIN 276 festgelegt. Voraussichtlicher Anteil der Kosten für die Kostengruppe 300+400 wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf 1.657.000,- € (netto) geschätzt (davon ca. 275.000,- € für die Anlagengruppen 4 und 5). Die Planung ist auf die Kostenobergrenze auszurichten. Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung sind Ingenieurleistungen, Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 und 5 mit den Leistungsphasen 1 bis 9.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Zuschlag
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