AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DGNB-Vorzertifizierung der Gewerbeflächenentwicklung Buchholz Nord
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Frist (Submission)
- 05.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 30.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche Buchholz-Nord (ca. 168 ha) soll für gewerbliche Nutzungen erschlossen werden. Aufgrund der Lage des Plangebiets im Übergangsbereichs von Stadt zu Land, aufgrund der derzeitigen landschaftlichen Qualität und aufgrund der Ziele des Landes Berlins zu Klimaneutralität und zur Reduzierung der Neuversiegelung sollen im Planungsprozess Fragen zum Städtebau, zur Landschaftsökologie und zur Nachhaltigkeit integriert betrachtet werden. Die DGNB-Vorzertifizierung des Quartieres soll diesen planerischen Ansatz nicht nur fachlich bestätigen bzw. lenken, sondern soll auch helfen, das Vorhaben sichtbarer zu machen und sich zu profilieren. Auch ist sie der notwendige erste Schritt zur Zertifizierung einzelner Vorhaben oder auch der gesamten Gewerbeflächenentwicklung Buchholz Nord. Aus diesem Grund soll die Audition des Planungsprozesses ausgeschrieben werden, mit dem Ziel, ein DGNB-Vorzertifikat für den städtebaulichen Rahmenplan zu erlangen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 17.03.2025
- Ende
- 30.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.