AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 01:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-751674-2024/

Objektplanung Gebäude - Architekt

Notice-ID: ted-751674-2024 · Procedure-ID: 76adad0f-377d-4364-937d-2f780e13d97e

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Neu-Ulm, Neu-Ulm
Veröffentlicht
07.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Objektplanungsleistung (Leistungsbild § 34 HOAI) für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule, Heerstr. 115, 89233 Neu-Ulm. Die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude werden ab der Entwurfsplanung (LPh 3) stufenweise vergeben. Für das Einarbeiten in die bestehende Vorplanung (LPh 2), ihre Überprüfung und Plausibilisierung und die Erstellung einer Kostenschätzung wird eine Teilwiederholung der Grundleistungen der LPh 2 mit beauftragt und mit 2 v.H. angesetzt. Auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht kein Anspruch. Für die einzelne Stufen, die beauftragten Grundleistungen sowie besondere Leistungen wird auf den Architektenvertrag und die jeweiligen Ingenieurverträge verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.02.2025
Ende
10.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).