Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von
der Erklärung des Bieters abhängig gemacht, dass er seinen Pflichten zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein
Insolvenzverfahren anhängig ist.
Bei Öffentlichen Ausschreibungen fordere ich von
Bietern, die bisher nicht für die Stadt Braunschweig
tätig waren, als Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre.
2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren
Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit sowie der öffentlichen
oder privaten Auftraggeber.
3. Die unter Nr. 1 und 2 geforderten Erklärungen
können durch die Vorlage von
Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben
worden sind bzw. durch das Formblatt
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Bieter.
Die Erklärung, dass kein Verstoß gegen die Regelungen der §§123 und 124 GWB vorliegen
ist mittels EFB 124 einzureichen.