AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c2b9405e-9060-4aaa-8aad-6fe8f59ba727) · Abgerufen am 02.09.2026 09:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-752888-2024/

Human Resource Software

Notice-ID: ted-752888-2024 · Procedure-ID: c2b9405e-9060-4aaa-8aad-6fe8f59ba727

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Stammdaten

Auftraggeber
Zuse-Institut Berlin, Berlin
Veröffentlicht
06.12.2024
Frist (Submission)
10.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
670.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Zuse-Institut Berlin (ZIB) beabsichtigt seine Arbeitsabläufe und Verwaltungsprozesse mög-lichst umfassend und effizient zu digitalisieren, so auch im Bereich der Personalarbeit bzw. Perso-nalverwaltung. Voranalysen und Recherchen der Fachbereiche des ZIB haben ergeben, dass es diverse softwarebasierte Lösungen für die Digitalisierung und Professionalisierung der Personal-arbeit gibt. Das Ergebnis der Voranalysen initiierte vorliegendes Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung, Bereitstellung und Einführung einer cloudbasierten Software für das Personal-wesen. Im Weiteren auch Human Resources Software (HR-Software) genannt. Näheres s. Leistungsbeschreibung

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
171 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).