AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193498b21d2-50b22e516dd3333c) · Abgerufen am 25.10.2026 21:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-755075-2024/

Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung, Ingenieur- und Architektenleistungen HOAI LPH 8

Notice-ID: ted-755075-2024 · Procedure-ID: 20dcb96a-4a38-4bc1-bf09-a102291eea7e

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
20.11.2024
Frist (Submission)
23.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Es sind Ingenieur- und Architektenleistungen gemäß folgender Leistungsbilder in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] 2021 zu erbringen: -Teil 3 Freianlagen §39 Ingenieurbauwerke (Tunnel) §43 Verkehrsanlagen (innerörtliche Straßen und Plätze) §47 Die Planungsaufgabe umfasst die Einarbeitung in die Projektunterlagen und die Leistungs-phase [LPH] 8 - Bauüberwachung/Bauoberleitung, sowie besondere Leistungen. Die Leistungsinhalte sind im Kapitel 3. Leistungsprogramm näher beschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.03.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).