AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/4d20dc68-6a27-417c-a283-7973cc6238c1) · Abgerufen am 15.08.2026 11:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-755920-2023/

Erweiterung Kindertagesstätte St. Martin - Fachplanung gem. §§53 ff HOAI-LPH 3-9, ELT

Notice-ID: ted-755920-2023 · Procedure-ID: 4d20dc68-6a27-417c-a283-7973cc6238c1

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Bad Kohlgrub, Bad Kohlgrub
Veröffentlicht
12.12.2023
Frist (Submission)
22.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung gem. §§53 ff HOAI-LPH 3-9, ELT Die Gemeinde hat im Vorfeld einen Planungswettbewerb durchgeführt, in welchem Lösungsvorschläge für die Erweiterung Kindertagesstätte St. Martin erarbeitet wurden. Der Verfasser des Siegerentwurfs wurde mit der Objektplanung für das Vorhaben beauftragt und erstellt die Vorentwurfsplanung auf Basis des Siegerentwurfs. Die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung und die Tragwerksplanung sind noch zu beauftragen.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.02.2024
Ende
01.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).