Beschreibung des Kriteriums Das Kriterium "durchschnittlicher Jahresumsatz" in den letzten drei (3) Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) wird die folgt bewertet: Mindestkriterium: EUR 3.500.000,00 (netto) 1 Punkt erhalten Bewerber, die in diesem Zeitraum durchschnittlich EUR 4.000.000,00 (netto) bis EUR 5.500.000,00 (netto) an Umsatz erzielt haben 2 Punkte erhalten Bewerber, die in diesem Zeitraum durchschnittlich EUR 5.500.000,01 (netto) bis EUR 7.000.000,00 (netto) an Umsatz erzielt haben 3 Punkte erhalten Bewerber, die in diesem Zeitraum durchschnittlich EUR 7.000.000,01 (netto) bis EUR 8.500.000,00 (netto) an Umsatz erzielt haben 4 Punkte erhalten Bewerber, die in diesem Zeitraum durchschnittlich EUR 8.500.000,01 (netto) bis EUR 10.000.000,00 (netto) an Umsatz erzielt haben 5 Punkte erhalten Bewerber, die in diesem Zeitraum durchschnittlich mehr als EUR 10.000.000,00 (netto) an Umsatz erzielt haben Es zählen nur Umsätze, die im maßgeblichen Zeitraum im Leistungsbild Objektplanungsleistungen für Gebäude (Kostengruppe (KG) 300 nach DIN 276:2018-12) erzielt wurden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter B.IV.2. des Leitfadens, unter B.VI.3. des Leitfadens und B.VI.9.3. des Leitfadens verwiesen.