Der Bieter benennt ein Leitungsteam (Projektleitung und
stellvertretende Projektleitung) und füllt dazu die
nachstehenden Tabellen vollständig digital aus.
MINDESTANFORERUNGEN an das Leitungsteam:
- PL und stellv. PL müssen jeweils als Architekt/Architektin (§§
1,4 HASG) eingetragen sein (Nachweise sind durch
entsprechende Zeugnisse bzw. Berufszu-lassung dem Angebot
beizufügen).
- PL bzw. stllv. PL müssen je mindestens 3-jährige
Berufserfahrung als Archi-tekt oder Architektin mit den
Leistungsphasen 3-4 in dem Leistungsbild Objekt-planung
Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI nachweisen.
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- PL bzw. stellv. PL müssen jeweils mindestens 1
abgeschlossenes Referenzpro-jekt in den Lph 3-4 des
Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innen-räume
gem. § 34 HOAI begleitet haben, welches die folgenden
Anforderungen erfüllt:
-Neu-, Um- oder Erweiterungsbau eines öffentlichen Funktionsoder
Sonderbaus
-mit Baukosten mindestens KG 300 und KG 400 zusammen
über 3 Mio. EUR netto Mehrzweckhalle und 1,5 Mio. € netto Feuerwehr.
-Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote nicht älter als fünf Jahre alt sein
(maßgeblicher Zeitpunkt Abschluss Lph 4, wobei der
"Abschluss" angenommen wird, wenn die Lph 4 zu einem weit
überwiegenden Teil bereits erbracht ist).
Hinweis:
Der Einsatz des benannten Leitungsteams (PL und stellv. PL)
wird später Bestandteil des Vertrages. Es wird erwartet, dass
die Mitglieder des Leitungsteams nur in Fällen von Krankheit,
Urlaub oder ähnlichen Verhinderungsgründen durch einen
Stellvertreter vertreten werden. Mitglieder des Leitungsteams
dürfen nur nach Zustimmung des Auf-traggebers ausgetauscht
werden, nachdem sich diese von der Gleichwertigkeit der Ersatzperson
überzeugt hat.