AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDDY6KCLHLX/documents) · Abgerufen am 04.11.2026 09:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-757471-2026/

Entwicklung, Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Informations- und Werbekampagne #lieberlehramt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Notice-ID: ted-757471-2026 · Procedure-ID: d7a4ff93-52f9-4911-a624-452523d15825

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
01.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kampagne soll Schülerinnen und Schüler sowie weitere potenzielle Zielgruppen dabei unterstützen, eine fundierte und informierte Studienentscheidung zugunsten eines Lehramtsstudiums in Baden-Württemberg zu treffen. Dabei sollen sowohl die gesellschaftliche Bedeutung des Lehrkräfteberufs als auch dessen vielfältige fachliche, pädagogische und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten sichtbar gemacht werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).