Branche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es handelt sich um eine Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 3 „Biberttal / Roßtal“ im Landkreis Fürth, die als Gesamtleistung vergeben werden soll.
- Für eigenwirtschaftliche Anträge gilt eine Frist von drei Monaten nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG, die durch diese Vorinformation für alle umfassten Linienverkehre ausgelöst wird.
- Fahrplan-, Entgelt- und Standardanforderungen sind im ergänzenden Dokument mit Anlagen festgelegt, das unter der Adresse https://www.landkreis-fuerth.de/mein-landratsamt/mobilitaet/oepnv abrufbar ist.
- Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die dort genannten Anforderungen als verbindliche Zusicherungen in Schriftform mit Bezug auf das Dokument enthalten, andernfalls sind sie nach § 13 Abs. 2a PBefG voraussichtlich abzulehnen.
- Eine Entbindung von der Betriebspflicht ist nur für die Gesamtleistung möglich und setzt laut Vorinformation einen Vorlauf von mindestens 24 Monaten voraus, weshalb Rückstellungen zu bilden sind.
Der Landkreis Fürth beabsichtigt als Gesamtleistung die Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienbündel 3 „Biberttal / Roßtal“ im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags bzw. eigenwirtschaftlicher Genehmigungen, mit Betriebsaufnahme am 09.12.2028 und voraussichtlichem Betriebsende am 13.08.2036.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert von einem KI-Modell erstellt — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.