AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/757659-2026) · Abgerufen am 06.11.2026 20:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-757659-2026/

Patientenüberwachung LV.377.2

Notice-ID: ted-757659-2026 · Procedure-ID: 6df6f6cb-226e-48dd-bfb7-05f64af9b167

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Fürth
Veröffentlicht
02.11.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33195000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
817.409 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau Klinikgebäude BT 6.1.1 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 108.000 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 5 oberirdische Geschosse mit Anbindung an die Bestandsmagistrale. Neubau Technikzentrale T2 mit einem Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 von ca. 10.605 m³, aufgeteilt in 2 unterirdische und 4 oberirdische Geschosse. Umzug des vorhandenen Patientenüberwachungssystems Fabrikat Philips aus den Bestand in den Neubau BT 6.1.1, inkl. Ergänzung und Erweiterung. Zum jetzigen Zeitpunkt wird in den bestehenden Funktionsstellen OP und ICU Patientenmonitoring Fabrikat Philips eingesetzt. Diese sind aufgrund der Erweiterung der vorhandenen Funktionsstellen zwingend zu übernehmen und in den Neubau BT 6.1.1 umzuziehen. Die vorhandene Ausstattung ist aufgrund der Erweiterung der Funktionsstellen entsprechend zu erweitern und ergänzen. Da ein Großteil der Ausstattung (Bettmonitore, Module, Zentralen etc) vorhanden ist, ist die Fabrikatsvorgabe zwingend gegeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2026
Ende
15.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Philips GmbH Market DACH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).