AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDJDGJX/documents) · Abgerufen am 03.11.2026 06:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-758150-2026/

Neubau GS Stakerseite, Ausstattung Schulbereich

Notice-ID: ted-758150-2026 · Procedure-ID: cae75965-92c0-4abc-aac3-95fa6713fd7d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kaarst - Der Bürgermeister, Kaarst
Veröffentlicht
31.10.2026
Frist (Submission)
30.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätzter Wert
158.836 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung und gegebenenfalls Montage von Mobiliar und sonstiger Schulausstattung.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Tische und Stühle

Geschätzter Wert
46.225 €

Los 2 — Korpusmöbel

Geschätzter Wert
80.166 €

Los 3 — Einrichtung Grundschule

Geschätzter Wert
6.865 €

Los 4 — Langwandtafeln/Magnetboards

Geschätzter Wert
25.580 €

Vertragslaufzeit

Beginn
22.03.2027
Ende
03.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
77 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).