AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01a0af28-0961-494c-bce9-6911a37bcab6/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 03.11.2026 04:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-758571-2026/

Implementierung, Bereitstellung, Support und Weiterentwicklung einer Newsroom-Plattform

Notice-ID: ted-758571-2026 · Procedure-ID: 01a0af28-0961-494c-bce9-6911a37bcab6

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Energie-Agentur, Berlin
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
06.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Newsroom-Plattform hat die zentrale Funktion, die kollaborative Zusammenarbeit der Teams im Bereich Kommunikation, der Verwaltung sowie der Kommunikationsteams in den Fachberei chen und Stabsstellen zu unterstützen. Dabei sollen alle Kanäle der dena (Unternehmenskommunika tion/Fachkommunikation) abgebildet sein. Die dena befindet sich in einem fortgeschrittenen Prozess der Digitalisierung zentraler Aufgaben und Prozesse, der zahlreiche interne Abläufe direkt betrifft und die Einführung neuer Software-Lösungen mit sich bringt. Hier muss die Newsroom-Plattform anschlussfähig sein.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).