AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYY5YSAB/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 03:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-759092-2026/

Externe Übernachtungskontingente von Lehrgangsteilnehmende des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz für das Jahr 2027

Notice-ID: ted-759092-2026 · Procedure-ID: 9aac6648-fa68-4198-aa10-dd103f7bf619

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz, Koblenz
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
07.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55100000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Jahr 2027 benötigt das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz (LfBK RLP) externe Übernachtungskontingente um Lehrgangsteilnehmende des LfBK RLP beherbergen zu können, da die Kapazitäten am Standort Koblenz, Lindenallee 41-43,56077 Koblenz, erschöpft sind. Es handelt sich hierbei um Übernachtungen im Einzelzimmer (jedes Einzelzimmer muss über eine eigene Dusche, ein eigenes WC und Waschbecken verfügen) lt. Leistungsbeschreibung und Abfrage Kapazitäten LfBK RLP.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
01.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
9 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).