Der Bewerber hat bis zu drei aussagekräftige Unternehmens-Projektreferenzen über regelmäßig erbrachte Unterhaltsreinigungsleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen hinsichtlich der Art der Reinigungsleistungen und des betrieblichen Leistungsumfangs mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein.
Die Referenzen müssen insbesondere erkennen lassen, dass regelmäßig wiederkehrende Unterhaltsreinigungsleistungen in einem betrieblichen Umfeld mit besonderen nutzungsbedingten Anforderungen erbracht wurden, wie sie beispielsweise in Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen auftreten können. Der Umfang der erbrachten Leistungen muss anhand nachvollziehbarer Angaben beurteilt werden können.
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Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss regelmäßig erbrachte Unterhaltsreinigungsleistungen in einem Forschungsinstitut belegen. Eine Referenz über Laborreinigung ist auf der Eignungsebene nicht zwingend erforderlich.
Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die im Zeitraum vom 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2026 erbracht wurden. Laufende Aufträge können berücksichtigt werden, sofern im genannten Zeitraum bereits aussagekräftige Leistungen erbracht wurden.
Die Referenzen müssen die Niederlassung des Unternehmens betreffen, die im Falle der Auftragserteilung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen ist. Sofern eine Referenz von einer anderen Niederlassung oder Organisationseinheit erbracht wurde, sind die organisatorischen Verhältnisse und die Übertragbarkeit der dabei gewonnenen Erfahrungen auf die vorgesehene ausführende Niederlassung nachvollziehbar darzustellen.
Aus jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben hervorgehen:
- Auftraggeber
- Leistungszeitraum
- Art der erbrachten Reinigungsleistungen
- Umfang der erbrachten Reinigungsleistungen