AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YL55HP9/documents) · Abgerufen am 03.10.2026 22:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-75924-2025/

Digitalisierung Patientenakten und Postsendungen

Notice-ID: ted-75924-2025 · Procedure-ID: b232714b-caa5-4d25-b9dd-f8b61abf051a

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Stammdaten

Auftraggeber
München Klinik Thalkirchner Straße, München
Veröffentlicht
07.01.2025
Frist (Submission)
14.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79999000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist München Klinik die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Lan-deshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).