AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/75934-2025) · Abgerufen am 03.10.2026 16:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-75934-2025/

Erweiterung Kinderhort An der Richt - ELT

Notice-ID: ted-75934-2025 · Procedure-ID: 62b2e83a-2281-4b5c-8686-6746108964a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hilpoltstein
Veröffentlicht
04.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
180.275 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Hilpoltstein muss in naher Zukunft zusätzliche 122 Hortplätze schaffen. Dazu soll der bestehende Kinderhort „Räuberkiste“ auf dem Grundstück An der Richt 3, 91161 Hilpoltstein, Fl.Nr. 433, Gmkg. Hilpoltstein und dessen Räume im Bestand berücksichtigt werden. Darin sind derzeit 150 Kinder untergebracht. Der zusätzliche Raumbedarf ist gemäß Summenraumprogramm zu ermitteln. Die Erweiterung kann durch einen Neubau, einen Erweiterungsbau (Aufstockung / Anbau) oder auch einen Umbau erfolgen. Erschließungs- und Parkierungskonzepte sind zu entwickeln. Für die vorhandene Anlage wählte man seinerzeit eine modulare Bauweise. Sofern aber die kurze Bauzeit eine technisch und wirtschaftlich günstigere Lösung zulassen, kann auch eine andersartige Bauart zielführend sein. Der Bau muss bis zum 31.12.2027 fertiggestellt und an den Nutzer übergeben sein. Einer umfassenden Nachhaltigkeit bei der Erstellung von Neu- bzw. Um- und Ausbaumaßnahmen, wird gemäß diverser Grundsatzbeschlüsse der Stadt Hilpoltstein großer Stellenwert zuerkannt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2024
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MTM-Plan GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).