AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av288c3a-eu) · Abgerufen am 06.11.2026 18:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-759710-2026/

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung für die Stadt Mindelheim Lkr. Unterallgäu

Notice-ID: ted-759710-2026 · Procedure-ID: 551bd7bb-cd8f-4bf4-9913-e9a22aebf5fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mindelheim - Ordnungsamt, Mindelheim
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
08.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1, DIN 14502 1 und dem Leistungsverzeichnis — Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1, DIN 14502 1 und dem Leistungsverzeichnis — Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1, DIN 14502 1 und dem Leistungsverzeichnis

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
26.01.2027
Ende
26.10.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).