AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Baustromtrafostation Nr. 1 (Lieferung, Aufstellung,Anschluss, Inbetriebnahme und Betrieb)ung, Ansch
Stammdaten
- Auftraggeber
- HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH, Hannover
- Veröffentlicht
- 01.11.2026
- Frist (Submission)
- 01.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45315300 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Baustromtrafostation wird zunächst für die Herstellung der Ortbetonschlitzwände benötigt. Im weiteren Bauablauf dient sie darüber hinaus der Versorgung der Baucontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche sowie der Teilversorgung der Baustelle. Die Errichtung der Baustromtrafostation erfolgt im nördlichen Bereich des Baufeldes. Die erforderliche Aufstellfläche für die Baustromtrafostation sowie die Baustraße zur Aufstellfläche werden bauseits entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers für die Baustromtrafostation hergerichtet Hierfür ist eine Baustromtrafostation, bestehend aus Mittelspannungsschaltanlage, Transformator mit einer Leistung von 630 kVA, Niederspannungsschaltanlage sowie Zähleranlage zur Abrechnung, vorzusehen und an das Netz der enercity Netz GmbH anzuschließen. Die Ringeinbindung in das Mittelspannungsnetz sowie der erforderliche Kabelzug und die zugehörigen Grabarbeiten erfolgen durch Enercity. Aufgrund der Größe der Baustelle ist zu einem späteren Zeitpunkt im südlichen Bereich des Baufeldes die Errichtung einer zweiten Baustromtrafostation vorgesehen. Diese zweite Baustromtrafostation ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs dieser Maßnahme.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.