Mit dem Angebot einzureichen gem. Eigenerklärung zur Eignung § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Angaben über mindestens zwei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen in den letzten 4 abgeschlossenen Jahren in Form einer Eigenerklärung mit dazugehörigen Referenzbeschreibungen aus der die Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistungen und die Erfüllung der Mindestanforderungen hervorgeht.
Mindestanforderungen: Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
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Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens 2 Referenzleistungen bei der Betreuung von ähnlichen Projekten bzgl. des mobilen Laserscannings und der zugehörigen Auswertung vorweisen.
Bei einer Bietergemeinschaft müssen die geforderten Referenzleistungen insgesamt erbracht werden. Jedes Unternehmen gibt nur zu denjenigen Referenzleistungen Daten an, die es selbst zur Erfüllung der erforderlichen Referenzleistungen beiträgt. Werden erforderliche Referenzleistungen durch einen Unterauftragnehmer beigebracht, ist von diesem die Abgabe der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" erforderlich.
Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen siehe Hinweis unter Weitere Bedingungen zur Qualifizierung, Zusätzliche Information (BT-772) Ziffer 1.
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenzbeschreibungungen/ ggf. vorliegende -bescheinigungen einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.