AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-1a158612780-72b41e461882334f) · Abgerufen am 06.11.2026 19:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-760310-2026/

KG 440ff Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110

Notice-ID: ted-760310-2026 · Procedure-ID: 03fb9ca3-961d-4d46-a0fb-0f4c379f0e79

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
30.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
51110000 — Installationsdienste
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Hochschule für Polizei in 77933 Lahr: Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen auf den Gebäuden 1, 2, 6, 8, 9 und 13 nach VDE AR 4105/4110 Die Installation der Anlage erfolgt auf einem Öffentlichen Gebäude oder einem Gebäude, das für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt wird. Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG sind erfüllt. Bei Rechnungslegung ist der Umfang der von der Begünstigung umfassten Leistungen zu prüfen.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.05.2027
Ende
05.02.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).