Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung
ohne Vertragswert veröffentlicht.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Gegenstand ist die Wärmeversorgungsanlage für den Neubau eines Kindergartens in Gaildorf mit fünf geplanten Gruppen.
Das Gebäude umfasst zwei Vollgeschosse mit etwa 6.000 m³ umbautem Raum sowie einen Bewegungsraum und einen Essraum mit Küche.
Es handelt sich um ein offenes Verfahren, die Bekanntmachung ist als Vergabebekanntmachung zum Zuschlag veröffentlicht.
Angaben zu Losen, Auftragswert und konkreten Eignungsnachweisen sind in der Bekanntmachung nicht enthalten.
Praktischer Hinweis: Die vollständigen Vergabeunterlagen sollten auf geforderte Nachweise und technische Spezifikationen der Wärmeversorgung geprüft werden.
Neubau eines Kindergarten in der Bahnhofstraße 40 in 74405 Gaildorf. Der Kindergarten hat eine geplante Größe von 5 Gruppen,. Das Gebäude besteht aus 2 Vollgeschossen mit ca. 6.000 m³ umbauten Raum. Außerdem ist ein Bewegungsraum sowie einen Essraum mit Küche enthalten.
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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße
gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen
nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt
werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des
Regierungspräsidiums Karlsruhe - Baden Württemberg
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt
werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134
GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB
(Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB
zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten
Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Historischer Durchschnitt aus 60.943 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.330 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen: