Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Angebote bis 03.12.2026, 10:30 Uhr (noch 29 Tage)
Aktuell laufen 1.113 Ausschreibungen in „Architektur und Ingenieurwesen". Neue davon jeden Morgen per E-Mail:
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Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen gemäß HOAI, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Beabsichtigt ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen (LP) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise einschließlich besonderer Leistungen. Mit Vertragsschluss werden die LP 1 bis 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 von rund 14,479 Mio. € brutto vorgegeben. Die Kostenobergrenze darf nicht überschritten werden. Für die anrechenbaren Kosten werden die Kostengruppen 300 mit 8,43 Mio. € brutto und 400 mit 2,566 Mio. € brutto zugrunde gelegt. Auf dem Grundstück Frobenstraße 27–29 in Berlin-Schöneberg soll der „CAMPUS der Generationen“ als Haus des Gemeinwesens entstehen. Ziel ist die fachämter- und trägerübergreifende Bündelung sozialer, kultureller, beratender und gesundheitlicher Angebote zu einem niedrigschwelligen Ort für das Quartier. Das Grundstück umfasst zwei Flurstücke mit insgesamt ca. 3.395 m². Die bestehende „Villa Schöneberg“ aus den 1960er Jahren mit ca. 480 m² BGF wird vollständig zurückgebaut; schadstoffhaltige Bauteile sind fachgerecht zu entsorgen. Auf dem rückwärtigen Grundstücksteil befindet sich ein Spiel- und Bolzplatz, der in einer gesondert finanzierten, eng abzustimmenden Maßnahme neu hergestellt wird. Der Bestandsschutz ist während der Umsetzung zu berücksichtigen. Nach der Grundstücksneuordnung entsteht auf dem straßenseitigen, ca. 1.386 m² großen Grundstück des Jugendamtes ein Neubau mit ca. 2.611 m² BGF und ca. 1.632 m² Nutzfläche. Der Neubau soll ohne Untergeschoss errichtet und unter Berücksichtigung der Bauflucht an die fünfgeschossige Bebauung Frobenstraße 26 angeschlossen werden. Ziel ist eine städtebaulich überzeugende und wirtschaftliche Grundstücksausnutzung. Im Gebäude werden folgende Nutzungen zusammengeführt: • Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Villa Schöneberg“ (KJFE), • Erziehungs- und Familienberatung Pestalozzi-Fröbel-Haus (EFB), • Stadtteilkoordination Schö
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gegenstand ist die stufenweise Vergabe von Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude (HOAI Teil 3, Abschnitt 1) für den Neubau des „CAMPUS der Generationen“ in der Frobenstraße 27–29 in Berlin-Tempelhof-Schöneberg, zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI, danach optional LP 2 bis 9.
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Kriterium der Vergabestelle: „kosten-lebenszyklus“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Honorarangebot für Gesamtleistung einschließlich besonderer Leistungen, Nebenkosten und Berücksichtigung von Zu- und / oder Abschlägen
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Funktionale Zonierung anhand der Merkmale - Trennung bzw. Verknüpfung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen in Bezug auf die Nutzer:innengruppen, - Räume für Mehrfachnutzung sind so erschlossen und verortet, dass ohne bauliche und organisatorische Widersprüche eine Nutzung möglich ist. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Erschließungskonzept anhand der Merkmale - Horizontale Erschließung, kurze, logische Wegeführung - Vertikale Erschließung, sinnvolle Lage von Aufzügen/Treppen - Orientierung und Nutzerströme, intuitives Auffinden der Funktionen, klare Trennung von Nutzer:innengruppen, - Barrierefreiheit, stufenlose Erreichbarkeit - Rettungs- und Fluchtwege, Grundprinzip der Wegeführung im Entwurf plausibel erkennbar Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Architektonisches Raumgefüge anhand der Merkmale - Qualität der Raumproportionen, stimmiges Verhältnis von Breite, Länge, Höhe, - Raumabfolge und - hierarchie, nachvollziehbare Reihung, klare Haupt- und Nebenräume, - Blickbeziehungen, gezielte Sicht- und Wegebezüge, - Innen- und Außen- Übergänge, Anbindung zur Straße und zum Innenhof. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Konzeptionelle Umsetzung des Raumprogramms anhand der Merkmale - Vollständigkeit des Raumprogramms, - Gesamtflächeneffizienz, Verhältnismäßigkeit des Baukörpers, - Aufgabenverständnis, schlüssige Übersetzung der Aufgabenstellung in ein Konzept. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Ideenskizze zum Lösungsvorschlag: Darstellung und Kommunikation anhand der Merkmale - Plangrafik und Lesbarkeit, klare, verständliche Darstellung, - Konzepterläuterung, nachvollziehbare Vermittlung der Entwurfsidee. Bewertung durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Bewertung der Lösungsvorschläge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium 1 bis 5 Punkte. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und mit dem Wichtungsfaktor für das Zuschlagskriterium gewichtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Mindeststandard: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zur beruflichen Qualifikation des Bewerbers als "Architekt" für die Objektplanungsleistungen Gebäude zu erbringen. Der Nachweis ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens durch Vorlage der Urkunde der entsprechenden Architektenkammer über die Eintragung in die Liste "Architekt" oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- und Herkunftslandes zu führen.
Mindeststandard: Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR für Personen- und 3.000.000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Es ist auch eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens ausreichend, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen.
Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Im Fall von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
Mindeststandard: Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV
Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der mittlere Jahresumsatz für vergleichbare Tätigkeiten in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) nicht mindestens 350.000 Euro netto beträgt. Sofern der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Vergabestelle die Umsätze anhand einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder durch entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder durch entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen nachzuweisen.
Angaben zu den Referenzprojekten nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Alle geforderten Angaben sind im Bewerbungsbogen zu machen. Ein Verweis auf die Anlage ist nicht ausreichend!
Werden nicht alle Referenzen in diesem Bewerbungsbogen benannt (z.B. bei Bewerbergemeinschaften oder Nachunternehmern), bitte auf den entsprechenden Bewerbungsbogen verweisen.
Es werden maximal 2 Referenzen gewertet. Werden mehr Referenzen angegeben, wird der Bewerber um Aufklärung gebeten, welche der eingereichten Referenzen in die Bewertung einbezogen werden sollen.
Die Bewertung eines Referenzprojekts erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis i) erfüllt sind: Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 35 Pkt. bewertet.
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 10 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 10 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-8 gem. § 34 HOAI erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau eines öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäudes handeln.
g) Bei mindestens einem der Referenzprojekte muss es sich um ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben oder Projekt mit besonderen Fördermittelanforderungen handeln.
h) Bei der Referenz handelt es sich um eine flexible bzw. multifunktionale Nutzung von Räumen (z. B. Mehrfachnutzung, variable Raumkonzepte, gemeinschaftliche Flächennutzung) in der Umsetzung eines komplexen Raum- und Funktionsprogramms.
i) Bei mindestens einer der beiden Referenzen handelt es sich um Baukosten (KG 300 + 400) von mindestens 8 Mio. € netto.
Zu jeder angegebenen Referenz (Objektplanung Gebäude) ist eine Referenzdarstellung auf max. 2 Seiten (DIN-A3) mit aussagekräftigen Darstellungen (Projektbezeichnung und Standort, Auftraggeber, Art der Nutzung, Kurzbeschreibung der Planungsaufgabe, Brutto-Grundfläche (BGF), Baukosten (KG 300 + 400), Planungs- und Fertigstellungszeitraum, erbrachte Leistungsphasen und eigener Leistungsanteil von der vorgesehenen Projektleitung, Beschreibung der Mehrfachnutzung und funktionalen Organisation, Beschreibung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Angaben zu Fördermitteln (falls zutreffend) beizufügen.
Die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten Darstellungen / Datenblätter der Referenzen durch ein Gremium des Auftraggebers mit einer beruflichen Qualifikation in der Architektur (Dipl.-Ing., M.Sc. oder vergleichbar); der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Auswertung der Teilnahmeanträge zu beteiligen. Die Einteilung der Wertungsstufen wird durch das Gremium nach fachlicher Einschätzung auf der Grundlage der im jeweiligen Kriterium aufgeführten Unterkriterien festgelegt.
2.1 (max. 7 Pkt) – Vergleichbarkeit der Bauaufgabe anhand der Merkmale:
2.2 (max. 8,75 Pkt) – Raum- und Nutzungskonzept anhand der Merkmale:
2.3 (max. 8,75 Pkt) – Erschließung und architektonische Qualität anhand der Merkmale:
2.4 (max. 7 Pkt) – Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
7 Punkte - anerkannte Zertifizierung (QNG, BNB)
4 Punkte - nachgewiesene Einzelmaßnahme ohne Zertifizierung (ressourcenschonende Bauweise)
1 Punkte - nur benannt kein Nachweis
0 Punkte - keine Angaben
2.5 (max. 3,5 Pkt) – Eigener Leistungsanteil von der vorgesehenen Projektleitung
3,5 Punkte - alle Leistungsphasen 2-8 Lph
2,5 Punkte - wesentliche Leistungsphasen, z.B. 2-5 LPh
1 Punkte - nur Teilleistung / Zuarbeit
0 Punkte - keine Eigenleistung nachgewiesen
Bewertung durch das Gremium: Jedes Mitglied des Gremiums vergibt je Kriterium Punkte bis zur maximal für das Kriterium angegebenen Punktzahl je Referenz; die Einteilung der Zwischenschritte liegt im Ermessen des Gremiums. Aus den Punktwerten jedes Mitglieds des Gremiums wird der arithmetische Mittelwert gebildet und anschließend werden die Mittelwerte der beiden Referenzen addiert. Fehlende Referenzblätter werden mit 0 Pkt. bewertet und fließen in die Bildung des Mittelwertes ein.
Mindeststandard: Erfahrungen mit nachhaltigem Bauen (Referenzen) nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis zu erbringen, dass das Büro Erfahrungen mit nachhaltigem Bauen aufweisen kann. Es sind Referenzen zu benennen, die jeweils eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften erfüllen (der Nachweis kann mit einer oder mehreren Referenzen erbracht werden). Ein Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn er nicht mindestens 3 Punkte durch die folgenden Kriterien erreicht:
Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern nach § 46 Absatz 3 Nr. 2 VgV
Mindeststandard: Der Teilnahmeantrag wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
Denn die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten, müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl. Ing./ Dipl.-Ing. FH bzw. Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder als Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen aufweisen. Ferner wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn der/die Bauleiter/in nicht über persönliche Referenzerfahrung in der Objektüberwachung, insbesondere in der Leistungsphase 8, verfügt und diese nachweist.
Auswahlkriterium:
Insgesamt können 30 Punkte erreicht werden. Der Nachweis über die realisierten Referenzprojekte kann mit einer oder mehreren Projekten erbracht werden.
Die Projektleitung verfügt über:
1.1 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig)
1.2 (4 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt
1.3 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden
1.4 (3 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 5 Mio. €
Die stellvertretende Projektleitung verfügt über:
1.5 (5 Pkt*) - 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin (nach Diplom oder gleichwertig)
1.6 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, bei dem es sich um einen Neubau für soziale Zwecke (z.B. Kita, Jugendeinrichtung, Nachbarschaftszentrum o.ä.) handelt
1.7 (1 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt, wo mind. die Leistungsphasen 2 - 8 bearbeitet wurden
1.8 (2 Pkt) - ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. €
1.9 (5 Pkt*) - Der Bauleiter oder die Bauleiterin verfügt über 10 Jahre Berufserfahrung als Architekt oder Architektin bzw. Objektplaner oder Objektplanerin Gebäude (nach Diplom oder gleichwertig).
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Mindeststandard: Angaben zur Mitarbeiterstruktur nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV
In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerbenden werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Mitarbeiter mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % dieser Mitarbeitenden nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 3 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss in Architektur o.ä. sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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