AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c1fae5f08-2d4e818b2a4ec3c5) · Abgerufen am 04.08.2026 04:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-762420-2023/

Behälteränderungsdienst und Auslieferung von Abfallsäcken

Notice-ID: ted-762420-2023 · Procedure-ID: 360ea237-8183-493c-8107-18fa1a98177d

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach, Lörrach
Veröffentlicht
14.12.2023
Frist (Submission)
25.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ausschreibung umfasst den Behälteränderungsdienst wie Aufstellung, Tausch, Reparatur und Abholung von Abfallgefäßen für die Rest- und Bioabfallbehälter des Landkreises Lörrach. Dazu gehört auch der regelmäßige Tausch der in den Müllschleusen befindlichen 1.100 l Behälter. Der Behälterbestand befindet sich im Eigentum des Landkreises und verbleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum des Landkreises. Der Auftraggeber rechnet mit ca. 20.000 - 25.000 Behälteränderungsdienstaufträgen im Jahr. Weiterhin umfasst die Ausschreibung die Lagerung und Verteilung von Abfallsäcken an die Verkaufsstellen des Landkreises.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).