AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VE306 - Tiefbau Schöpfwerk Alte Kinsach
Stammdaten
- Auftraggeber
- WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, München
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
- Frist (Submission)
- 20.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45246000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 5.845.913 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind der Neubau eines Schöpfwerkes und die Anpassungen des Wegenetzes. Darin enthalten sind Erdbau-, Spundwand-, Dichtungs-, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Rohr-, Wege- und Leitungsbauarbeiten sowie eine technische Bearbeitung. Schöpfwerk Alte Kinsach: - Rammplanum (Liefermaterial ca. 5.600 m3) -Aushub Baugrube für Neubau Schöpfwerk (Erdarbeiten ca. 6.100 m3) -Verbauarbeiten (ca. 3.900 m2 Spundwände teilw. mit Einbringhilfe, ca. 580 m Gurtungen) -Wasserhaltungsarbeiten -Herstellung Schöpfwerk Alte Kinsach mit Sielleitung, drei Pumpenkammern, Ein- und Auslaufbauwerk sowie Hochbau (Stahlbetonarbeiten ca. 2.000 m3) -Innenausbau des Hochbaus: Estrich-, Fliesen- und Malerarbeiten -Betriebsfläche (Asphaltarbeiten ca. 830 m2) -Kanalbauarbeiten und Leerrohrarbeiten -Mahlbusen und Auslaufgraben herstellen (Erdarbeiten ca. 11.000 m3) Deichbau: -Deichkörper abtragen und wiederherstellen -Deichinnendichtung ersetzen (Spundwandarbeiten ca. 510 m2) Straßen- und Wegebau: -Neue Wege herstellen (ca. 330 m2 Decke asphaltiert, ca. 1.260 m2 wassergebundene Decke) Technische Bearbeitung: -Einfriedung Stabgitterzaun (einschl. 3 Toranlagen) -Innengerüste -Kabelzugschächte und Fertigteilschächte
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.05.2025
- Ende
- 17.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.