AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVM152/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 10:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-763380-2026/

Rückbauprojekt Galvano

Notice-ID: ted-763380-2026 · Procedure-ID: 6be6cfea-e77d-4902-9540-40ad2929fdad

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Stammdaten

Auftraggeber
Seehafen Kiel GmbH & CO. KG, Kiel
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
30.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Grundstück wurde über viele Jahre durch einen galvanischen Betrieb genutzt. Diese Nutzung hat zu Verunreinigungen der Bausubstanz sowie zu Untergrundverunreinigungen in Boden und Grundwasser geführt, insbesondere durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Schwermetalle, Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Im Zuge der Rückbauplanung wurde ein orientierendes Gebäude-Schadstoffkataster erstellt; dieses wird derzeit noch ergänzt und befindet sich in der Finalisierung. Die Anlagentechnik und Betriebsstoffe wurden in den vergangenen Jahren bereits zurückgebaut.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).