AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Neugeräten, Systemkomponenten und Ersatzteilen für Atemschutz- und Messtechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft, Dietzenbach
- Veröffentlicht
- 01.11.2026
- Frist (Submission)
- 17.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
- Branche
- Verteidigung & Sicherheit
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Atemschutzgeräte und Systemkomponenten einschließlich Gerätewartschulungen (Pressluftatmer, Lungenautomaten, Atemluftflaschen, Druckminderer, Druckanzeige- und Warneinrichtungen, Bewegungslosmelder, Rettungs- und Absturzsicherungszubehör, zugehörige Ersatzteile), Atemanschlüsse, Vollmasken, Maskenzubehör, Kommunikationseinrichtungen, Filter, Fluchthauben, zugehörige Ersatzteile Die Schulungsleistungen sind dem fachlich zugehörigen Los zugeordnet (Los 1 und Los 3), weil sie sich unmittelbar auf Prüfung, Wartung und sichere Verwendung der in diesem Los beschafften bzw. eingesetzten Technik beziehen. — Kopfschutz (Multifunktionshelme, Helmzubehör, Nacken- und Hitzeschutz, Visiere, Gehörschutz, Helmlampen) — Tragbare Messtechnik einschließlich Schulungen (tragbare Gaswarngeräte, Prüfgase, Prüf- und Kalibriermöglichkeit, zugehörige Ersatzteile) Die Schulungsleistungen sind dem fachlich zugehörigen Los zugeordnet (Los 1 und Los 3), weil sie sich unmittelbar auf Prüfung, Wartung und sichere Verwendung der in diesem Los beschafften bzw. eingesetzten Technik beziehen.
Lose
5 Lose (max. 5 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 17.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.