AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Berlin-Mitte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Jobcenter Berlin Mitte
- Veröffentlicht
- 13.12.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
Beschreibung
Im Folgenden werden für die verschiedenen Komponenten der Leistungserbringung die Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Empfangsdienst: Die für den Empfangsdienst eingesetzten Kräfte haben folgende Aufgaben zu erfüllen: - Freundliche Begrüßung von Kund*innen, Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen, Gästen - Klärung Besuchsgrund und Rücksprache mit Personal des AG - Kundenleitung/ggfs. Begleitung, Auskünfte zum Wegeleitsystem - Interner Telefondienst zur Anmeldung des Besuches (z.B.: Anruf beim Hausmeister, Anruf im Vorzimmer Geschäftsführung) - Hilfestellung bei Abgabe von Unterlagen (Hausbriefkasten) - Hinweise zu digitalen Angeboten des Jobcenters, Serviceplätzen und Informationsbroschüren - Warenannahme durch Lieferung externer (nach Absprache mit Poststelle und Hausmeisterdienstleistung) Separatwachdienst / Wachschutz: Die Sicherheitskräfte werden mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden - Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen und aktiv Präsenz zeigen - Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) - Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen - Kundensteuerung außerhalb der Öffnungszeiten, hierzu gehört die durchgängige Terminkontrolle und der Einlass von terminierten Kunden - abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde - unterbinden des Aufenthaltes unberechtigter Personen - aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen - initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen - soweit möglich verhindern von strafbaren Handlungen wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung - auf ARE-Rufe reagieren (ARE= IT gestützter Alarmruf) - Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist - Begleiten von aggressiv erscheinenden Besuchern bzw. Besucherinnen zur Gefahrenprävention - Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes - nach Aufforderung durch den AG Einweisung von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr im Notfall sowie das Absichern des Einsatzortes - Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle - regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen - Information an benannten Ansprechpartner des AG bei Vorkommnissen wie Aushänge schädigender Art (z.B. radikale Aufrufe), Demonstrationen und ähnlichem - Meldung von vorgefundenen Sachbeschädigungen (auch Graffiti, Schmierereien usw.), Havarien und Störungen an den AG ------------------------- Schließdienst: Die genauen Ausführungen der nachfolgend aufgeführten und vom AN zu erbringenden Leistungen werden je Objekt durch eine protokollierte Einweisung geregelt. Das jeweilige Protokoll ist im Rahmen liegenschaftsbezogener Begehungen durch den AN zu erstellen und durch den AG durch Unterschrift bestätigen zu lassen und wird Bestandteil des Vertrages. ------------------------- Zu den Aufgaben des Schließdienstes gehören folgende Tätigkeiten: - Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren, bzw. ausgewählte Türen auf der Mietfläche des AG - Kontrolle über Verschluss der Fenster und Oberlichter (keine gesonderte Kontrolle der einzelnen Räume, sondern lediglich im Rahmen des Kontrollganges liegende Flure usw.) - Äußere Sichtkontrolle, ob sämtliche Fenster geschlossen sind und im Bedarfsfall Schließung der Fenster Der Schließdienst ist zeitlich vor bzw. im Anschluss an den Separatwachdienst zu erbringen. Die Zeiten sind dem LV zu entnehmen. ------------------------- Alarmüberwachung und -verfolgung: - Alarmüberwachung und –verfolgung außerhalb der Dienstzeiten der Dienststelle/Liegenschaft - Bereitschaftsdienst zur Entgegennahme der Störmeldungen aus der zentralen elektronischen Überwachung oder nach Alarmmeldung durch die Feuerwehrleitstelle bzw. Polizeidienststelle - Im Ernstfall unverzügliche Prüfung des Sachverhaltes vor Ort und Einleitung notwendiger Maßnahmen - Im Bedarfsfall unverzügliche Absicherung des Gebäudes vor Ort gegen unbefugten Zutritt ggf. auch nach Abschluss der Maßnahmen durch die Feuerwehr bzw. Polizei ------------------------- Revierwachdienst (optional, nur nach separater Beauftragung): Das Wachpersonal wird mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Durchführung von regelmäßigen Außenkontrollgängen z.B. alle zwei Stunden zu unter-schiedlichen Zeiten nach Absprache - Durchführung von sofortigen Innen- und Außenkontrollgängen bei Auffälligkeiten bzw. bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten und ggf. bei Feststellung solcher Ereignisse Alarmierung der Polizei und des AG im vereinbarten Umfang - im Zusammenhang mit erforderlich werdenden Innenkontrollen Ausübung der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren im erforderlichen Umfang. - nach Aufforderung Überwachung der Zugangsberechtigung der Reinigungskräfte („check in / check out“) - Überwachung der Zugangsberechtigung von externen Personen (z.B. Objektbewachung bei Wochenendbaustellen ohne Anwesenheit von Personal des AG - Führung von differenzierten Aufzeichnungen und Vorlage dieser, über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG - ggf. regelmäßige Unterrichtung des AG zu besonderen Vorkommnissen beim Revierdienst je nach Absprache - Durchführung von präventiven Sofortmaßnahmen bei Alarmauslösung durch die Alarmanlage und Unterstützung der Polizei — Im Folgenden werden für die verschiedenen Komponenten der Leistungserbringung die Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Empfangsdienst: Die für den Empfangsdienst eingesetzten Kräfte haben folgende Aufgaben zu erfüllen: - Freundliche Begrüßung von Kund*innen, Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen, Gästen - Klärung Besuchsgrund und Rücksprache mit Personal des AG - Kundenleitung/ggfs. Begleitung, Auskünfte zum Wegeleitsystem - Interner Telefondienst zur Anmeldung des Besuches (z.B.: Anruf beim Hausmeister, Anruf im Vorzimmer Geschäftsführung) - Hilfestellung bei Abgabe von Unterlagen (Hausbriefkasten) - Hinweise zu digitalen Angeboten des Jobcenters, Serviceplätzen und Informationsbroschüren - Warenannahme durch Lieferung externer (nach Absprache mit Poststelle und Hausmeisterdienstleistung) Separatwachdienst / Wachschutz: Die Sicherheitskräfte werden mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden - Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen und aktiv Präsenz zeigen - Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) - Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen - Kundensteuerung außerhalb der Öffnungszeiten, hierzu gehört die durchgängige Terminkontrolle und der Einlass von terminierten Kunden - abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde - unterbinden des Aufenthaltes unberechtigter Personen - aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen - initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen - soweit möglich verhindern von strafbaren Handlungen wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung - auf ARE-Rufe reagieren (ARE= IT gestützter Alarmruf) - Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist - Begleiten von aggressiv erscheinenden Besuchern bzw. Besucherinnen zur Gefahrenprävention - Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes - nach Aufforderung durch den AG Einweisung von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr im Notfall sowie das Absichern des Einsatzortes - Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle - regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen - Information an benannten Ansprechpartner des AG bei Vorkommnissen wie Aushänge schädigender Art (z.B. radikale Aufrufe), Demonstrationen und ähnlichem - Meldung von vorgefundenen Sachbeschädigungen (auch Graffiti, Schmierereien usw.), Havarien und Störungen an den AG ------------------------- Schließdienst: Die genauen Ausführungen der nachfolgend aufgeführten und vom AN zu erbringenden Leistungen werden je Objekt durch eine protokollierte Einweisung geregelt. Das jeweilige Protokoll ist im Rahmen liegenschaftsbezogener Begehungen durch den AN zu erstellen und durch den AG durch Unterschrift bestätigen zu lassen und wird Bestandteil des Vertrages. ------------------------- Zu den Aufgaben des Schließdienstes gehören folgende Tätigkeiten: - Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren, bzw. ausgewählte Türen auf der Mietfläche des AG - Kontrolle über Verschluss der Fenster und Oberlichter (keine gesonderte Kontrolle der einzelnen Räume, sondern lediglich im Rahmen des Kontrollganges liegende Flure usw.) - Äußere Sichtkontrolle, ob sämtliche Fenster geschlossen sind und im Bedarfsfall Schließung der Fenster Der Schließdienst ist zeitlich vor bzw. im Anschluss an den Separatwachdienst zu erbringen. Die Zeiten sind dem LV zu entnehmen. ------------------------- Alarmüberwachung und -verfolgung: - Alarmüberwachung und –verfolgung außerhalb der Dienstzeiten der Dienststelle/Liegenschaft - Bereitschaftsdienst zur Entgegennahme der Störmeldungen aus der zentralen elektronischen Überwachung oder nach Alarmmeldung durch die Feuerwehrleitstelle bzw. Polizeidienststelle - Im Ernstfall unverzügliche Prüfung des Sachverhaltes vor Ort und Einleitung notwendiger Maßnahmen - Im Bedarfsfall unverzügliche Absicherung des Gebäudes vor Ort gegen unbefugten Zutritt ggf. auch nach Abschluss der Maßnahmen durch die Feuerwehr bzw. Polizei ------------------------- Revierwachdienst (optional, nur nach separater Beauftragung): Das Wachpersonal wird mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Durchführung von regelmäßigen Außenkontrollgängen z.B. alle zwei Stunden zu unter-schiedlichen Zeiten nach Absprache - Durchführung von sofortigen Innen- und Außenkontrollgängen bei Auffälligkeiten bzw. bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten und ggf. bei Feststellung solcher Ereignisse Alarmierung der Polizei und des AG im vereinbarten Umfang - im Zusammenhang mit erforderlich werdenden Innenkontrollen Ausübung der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren im erforderlichen Umfang. - nach Aufforderung Überwachung der Zugangsberechtigung der Reinigungskräfte („check in / check out“) - Überwachung der Zugangsberechtigung von externen Personen (z.B. Objektbewachung bei Wochenendbaustellen ohne Anwesenheit von Personal des AG - Führung von differenzierten Aufzeichnungen und Vorlage dieser, über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG - ggf. regelmäßige Unterrichtung des AG zu besonderen Vorkommnissen beim Revierdienst je nach Absprache - Durchführung von präventiven Sofortmaßnahmen bei Alarmauslösung durch die Alarmanlage und Unterstützung der Polizei — Im Folgenden werden für die verschiedenen Komponenten der Leistungserbringung die Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Empfangsdienst: Die für den Empfangsdienst eingesetzten Kräfte haben folgende Aufgaben zu erfüllen: - Freundliche Begrüßung von Kund*innen, Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen, Gästen - Klärung Besuchsgrund und Rücksprache mit Personal des AG - Kundenleitung/ggfs. Begleitung, Auskünfte zum Wegeleitsystem - Interner Telefondienst zur Anmeldung des Besuches (z.B.: Anruf beim Hausmeister, Anruf im Vorzimmer Geschäftsführung) - Hilfestellung bei Abgabe von Unterlagen (Hausbriefkasten) - Hinweise zu digitalen Angeboten des Jobcenters, Serviceplätzen und Informationsbroschüren - Warenannahme durch Lieferung externer (nach Absprache mit Poststelle und Hausmeisterdienstleistung) Separatwachdienst / Wachschutz: Die Sicherheitskräfte werden mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden - Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen und aktiv Präsenz zeigen - Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) - Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen - Kundensteuerung außerhalb der Öffnungszeiten, hierzu gehört die durchgängige Terminkontrolle und der Einlass von terminierten Kunden - abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde - unterbinden des Aufenthaltes unberechtigter Personen - aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen - initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen - soweit möglich verhindern von strafbaren Handlungen wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung - auf ARE-Rufe reagieren (ARE= IT gestützter Alarmruf) - Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist - Begleiten von aggressiv erscheinenden Besuchern bzw. Besucherinnen zur Gefahrenprävention - Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes - nach Aufforderung durch den AG Einweisung von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr im Notfall sowie das Absichern des Einsatzortes - Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle - regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen - Information an benannten Ansprechpartner des AG bei Vorkommnissen wie Aushänge schädigender Art (z.B. radikale Aufrufe), Demonstrationen und ähnlichem - Meldung von vorgefundenen Sachbeschädigungen (auch Graffiti, Schmierereien usw.), Havarien und Störungen an den AG ------------------------- Schließdienst: Die genauen Ausführungen der nachfolgend aufgeführten und vom AN zu erbringenden Leistungen werden je Objekt durch eine protokollierte Einweisung geregelt. Das jeweilige Protokoll ist im Rahmen liegenschaftsbezogener Begehungen durch den AN zu erstellen und durch den AG durch Unterschrift bestätigen zu lassen und wird Bestandteil des Vertrages. ------------------------- Zu den Aufgaben des Schließdienstes gehören folgende Tätigkeiten: - Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren, bzw. ausgewählte Türen auf der Mietfläche des AG - Kontrolle über Verschluss der Fenster und Oberlichter (keine gesonderte Kontrolle der einzelnen Räume, sondern lediglich im Rahmen des Kontrollganges liegende Flure usw.) - Äußere Sichtkontrolle, ob sämtliche Fenster geschlossen sind und im Bedarfsfall Schließung der Fenster Der Schließdienst ist zeitlich vor bzw. im Anschluss an den Separatwachdienst zu erbringen. Die Zeiten sind dem LV zu entnehmen. ------------------------- Alarmüberwachung und -verfolgung: - Alarmüberwachung und –verfolgung außerhalb der Dienstzeiten der Dienststelle/Liegenschaft - Bereitschaftsdienst zur Entgegennahme der Störmeldungen aus der zentralen elektronischen Überwachung oder nach Alarmmeldung durch die Feuerwehrleitstelle bzw. Polizeidienststelle - Im Ernstfall unverzügliche Prüfung des Sachverhaltes vor Ort und Einleitung notwendiger Maßnahmen - Im Bedarfsfall unverzügliche Absicherung des Gebäudes vor Ort gegen unbefugten Zutritt ggf. auch nach Abschluss der Maßnahmen durch die Feuerwehr bzw. Polizei ------------------------- Revierwachdienst (optional, nur nach separater Beauftragung): Das Wachpersonal wird mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Durchführung von regelmäßigen Außenkontrollgängen z.B. alle zwei Stunden zu unter-schiedlichen Zeiten nach Absprache - Durchführung von sofortigen Innen- und Außenkontrollgängen bei Auffälligkeiten bzw. bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten und ggf. bei Feststellung solcher Ereignisse Alarmierung der Polizei und des AG im vereinbarten Umfang - im Zusammenhang mit erforderlich werdenden Innenkontrollen Ausübung der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren im erforderlichen Umfang. - nach Aufforderung Überwachung der Zugangsberechtigung der Reinigungskräfte („check in / check out“) - Überwachung der Zugangsberechtigung von externen Personen (z.B. Objektbewachung bei Wochenendbaustellen ohne Anwesenheit von Personal des AG - Führung von differenzierten Aufzeichnungen und Vorlage dieser, über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG - ggf. regelmäßige Unterrichtung des AG zu besonderen Vorkommnissen beim Revierdienst je nach Absprache - Durchführung von präventiven Sofortmaßnahmen bei Alarmauslösung durch die Alarmanlage und Unterstützung der Polizei — Im Folgenden werden für die verschiedenen Komponenten der Leistungserbringung die Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Empfangsdienst: Die für den Empfangsdienst eingesetzten Kräfte haben folgende Aufgaben zu erfüllen: - Freundliche Begrüßung von Kund*innen, Lieferanten, Dienstleistungsunternehmen, Gästen - Klärung Besuchsgrund und Rücksprache mit Personal des AG - Kundenleitung/ggfs. Begleitung, Auskünfte zum Wegeleitsystem - Interner Telefondienst zur Anmeldung des Besuches (z.B.: Anruf beim Hausmeister, Anruf im Vorzimmer Geschäftsführung) - Hilfestellung bei Abgabe von Unterlagen (Hausbriefkasten) - Hinweise zu digitalen Angeboten des Jobcenters, Serviceplätzen und Informationsbroschüren - Warenannahme durch Lieferung externer (nach Absprache mit Poststelle und Hausmeisterdienstleistung) Separatwachdienst / Wachschutz: Die Sicherheitskräfte werden mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden - Durchführung permanenter Kontrollgänge insbesondere im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, den Fluren und Wartebereichen und ggf. weiteren Bereichen und aktiv Präsenz zeigen - Unterstützung der Dienststelle bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauch- und Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.) - Durchführung von Einlass- und Zugangskontrollen und in Einzelfällen Ausgangskontrollen - Kundensteuerung außerhalb der Öffnungszeiten, hierzu gehört die durchgängige Terminkontrolle und der Einlass von terminierten Kunden - abweisen von Kunden, denen Hausverbot erteilt wurde - unterbinden des Aufenthaltes unberechtigter Personen - aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen - initiatives oder auf Anforderung Eingreifen zum Schutz von Personen vor verbalen und tätlichen Bedrohungen/Angriffen - soweit möglich verhindern von strafbaren Handlungen wie z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung - auf ARE-Rufe reagieren (ARE= IT gestützter Alarmruf) - Teilnahme an Gesprächen mit Kunden, falls dieses aus Gründen des Beschäftigten- bzw. Personenschutzes erforderlich ist - Begleiten von aggressiv erscheinenden Besuchern bzw. Besucherinnen zur Gefahrenprävention - Unterstützungsleistungen im Falle einer Evakuierung des Dienstgebäudes - nach Aufforderung durch den AG Einweisung von Polizei, Notarzt oder Feuerwehr im Notfall sowie das Absichern des Einsatzortes - Führen von differenzierten Aufzeichnungen über die Auftragsausführung als Dokumentation in Abstimmung mit der Dienststelle und unaufgeforderte Vorlage dieser bei der Dienststelle - regelmäßige und anlassbezogene Unterrichtung der Dienststelle zu besonderen Vorkommnissen - Information an benannten Ansprechpartner des AG bei Vorkommnissen wie Aushänge schädigender Art (z.B. radikale Aufrufe), Demonstrationen und ähnlichem - Meldung von vorgefundenen Sachbeschädigungen (auch Graffiti, Schmierereien usw.), Havarien und Störungen an den AG ------------------------- Schließdienst: Die genauen Ausführungen der nachfolgend aufgeführten und vom AN zu erbringenden Leistungen werden je Objekt durch eine protokollierte Einweisung geregelt. Das jeweilige Protokoll ist im Rahmen liegenschaftsbezogener Begehungen durch den AN zu erstellen und durch den AG durch Unterschrift bestätigen zu lassen und wird Bestandteil des Vertrages. ------------------------- Zu den Aufgaben des Schließdienstes gehören folgende Tätigkeiten: - Kontrollgang mit Auf- und Zusperren der Eingangs-/Außentüren, bzw. ausgewählte Türen auf der Mietfläche des AG - Kontrolle über Verschluss der Fenster und Oberlichter (keine gesonderte Kontrolle der einzelnen Räume, sondern lediglich im Rahmen des Kontrollganges liegende Flure usw.) - Äußere Sichtkontrolle, ob sämtliche Fenster geschlossen sind und im Bedarfsfall Schließung der Fenster Der Schließdienst ist zeitlich vor bzw. im Anschluss an den Separatwachdienst zu erbringen. Die Zeiten sind dem LV zu entnehmen. ------------------------- Alarmüberwachung und -verfolgung: - Alarmüberwachung und –verfolgung außerhalb der Dienstzeiten der Dienststelle/Liegenschaft - Bereitschaftsdienst zur Entgegennahme der Störmeldungen aus der zentralen elektronischen Überwachung oder nach Alarmmeldung durch die Feuerwehrleitstelle bzw. Polizeidienststelle - Im Ernstfall unverzügliche Prüfung des Sachverhaltes vor Ort und Einleitung notwendiger Maßnahmen - Im Bedarfsfall unverzügliche Absicherung des Gebäudes vor Ort gegen unbefugten Zutritt ggf. auch nach Abschluss der Maßnahmen durch die Feuerwehr bzw. Polizei ------------------------- Revierwachdienst (optional, nur nach separater Beauftragung): Das Wachpersonal wird mit den nachfolgenden Aufgaben betraut: - Durchführung von regelmäßigen Außenkontrollgängen z.B. alle zwei Stunden zu unter-schiedlichen Zeiten nach Absprache - Durchführung von sofortigen Innen- und Außenkontrollgängen bei Auffälligkeiten bzw. bei Verdacht von Unregelmäßigkeiten und ggf. bei Feststellung solcher Ereignisse Alarmierung der Polizei und des AG im vereinbarten Umfang - im Zusammenhang mit erforderlich werdenden Innenkontrollen Ausübung der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren im erforderlichen Umfang. - nach Aufforderung Überwachung der Zugangsberechtigung der Reinigungskräfte („check in / check out“) - Überwachung der Zugangsberechtigung von externen Personen (z.B. Objektbewachung bei Wochenendbaustellen ohne Anwesenheit von Personal des AG - Führung von differenzierten Aufzeichnungen und Vorlage dieser, über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG - ggf. regelmäßige Unterrichtung des AG zu besonderen Vorkommnissen beim Revierdienst je nach Absprache - Durchführung von präventiven Sofortmaßnahmen bei Alarmauslösung durch die Alarmanlage und Unterstützung der Polizei
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- WISAG Sicherheit & Service Berlin-Brandenburg
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2024
- Vergabeergebnis