AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 07:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-765887-2023/

Sulzbach (Taunus): Leistungen für die Gebäudereinigung

Notice-ID: ted-765887-2023 · Procedure-ID: a045b9fd-acf9-43f7-ba01-6562d54193b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Veröffentlicht
18.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Sulzbach benötigt die Unterhaltsreinigung von verschiedenen Gebäudekomplexen in Sulzbach (Taunus). Insgesamt sind die Dienstleistungen in 16 verschiedenen Liegenschaften aus unterschiedlichsten Bereichen zu erbringen. Der Auftrag umfasst unter anderem die Unterhaltsreinigung des Rathauses, des Bürgerzentrums und des Bürgerhauses, zweier Kindergärten, des Feuerwehrhauses, der Trauerhalle und weiteren Einrichtungen der Gemeinde. Die Gesamtbodenfläche der Objekte beträgt insgesamt 14.231,86 m². — Die Gemeinde Sulzbach benötigt die Glasreinigung von verschiedenen Gebäudekomplexen in Sulzbach (Taunus). Insgesamt sind die Dienstleistungen in 15 verschiedenen Liegenschaften aus unterschiedlichsten Bereichen zu erbringen. Der Auftrag umfasst unter anderem die Glasreinigung des Rathauses, des Bürgerzentrums und des Bürgerhauses, zweier Kindergärten, des Feuerwehrhauses, der Trauerhalle und weiteren Einrichtungen der Gemeinde. Die Gesamtglasfläche der Objekte beträgt insgesamt 6.359,38 m².

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.01.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Frisch & Rein Gebäudereinigung · Hochhaus Gebäudedienste
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).