AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1936cfd3523-728d783cc6b2c00c) · Abgerufen am 14.10.2026 23:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-768105-2024/

A3, km 82,0 bis km 86,0, bRF, AD Dernbach - AS Montabaur, Ersatzneubau 3 BW inkl. grundhafter Erneuerung, Los 5 Lärmschutzwände; LB OPL ING-BW Lph 1,2,3,6; LB TWP Lph 2,3,6

Notice-ID: ted-768105-2024 · Procedure-ID: d6b5d1e3-688b-4166-ab23-fe0bc2cc53c7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
Veröffentlicht
13.12.2024
Frist (Submission)
17.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
252.846 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die Außenstelle Montabaur der Niederlassung West plant eine Erhaltungsmaßnahme der Bundesautobahn 3. Der vorgesehene Planungsbereich erstreckt sich von ca. Betr.-km 82+200 bis Betr.-km 85+580 zwischen dem AD Dernbach (NK 5512 003) und der AS Monta-baur (NK 5513 101) über beide Fahrtrichtungen. Der gesamte Streckenabschnitt hat damit eine Länge von ca. 3,4 km je Richtungsfahrbahn. Die Erneuerung soll in einem Bauabschnitt, jedoch in mehreren Bauphasen erfolgen. Im Zuge dieser Erneuerung sind Ersatzneubauten für Lärmschutzwände geplant. Projektbezeichnung: Ersatzneubau 3 BW inkl. grundhafter Erneuerung, AD Dernbach - AS Montabaur, beide Fahrtrichtungen, km 82,0 bis km 86,0. Es werden in dieser Ausschreibung die Objektplanungen Ingenieurbauwerke sowie die Tragwerksplanung für die Lärmschutzwände vergeben. Es sind folgende Planungsphasen umzusetzen: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung ist Bestandteil der Objektplanung Ingenieurbauwerke. Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe Die Aufstellung des Bauwerksentwurfes und der Variantenuntersuchung der Vorplanung sind gem. der RAB-ING umzusetzen. Die Lärmschutzwände: LSW LARS-Abkommensschutz, FR Frankfurt-NBS, ASB-Nr.: 5512 016 LSW LARS-Abkommensschutz, FR Frankfurt -DB NBS-, ASB-Nr.: 5512 002 erfüllen zweierlei Funktionen, die des Lärmschutzes sowie die Sicherung der Gleise der DB AG gegenüber von der Autobahn abkommender Fahrzeuge bzw. Beladungen, ein so bezeichnetes "Ladungsabwurf-Rück-haltesystem (LARS)". Diese wurden im Zuge des Neubaus der ICE-Strecke Köln-Frankfurt/Main errichtet. Für das verbaute System ist mittlerweile der Patentschutz für die einzelnen Bestandteile des Systems abge-laufen, für das Gesamtsystem besteht der Patentschutz dauerhaft. Von der Deutschen Bahn AG gibt es für dieses System keine Anwender- bzw. Produktfreigabe bzw. keine gültige Zulassung des Eisenbahnbundes-amtes. Die Zulassung ist über eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) bzw. über eine Zulassung im Einzelfall (ZiE) zu erwirken. Für die Planung eines Ladungs-Rückhaltesystemes hat der Auftragnehmer bzw. ein vorgesehener Nachunternehmer Referenzen einzureichen. Die-ser muss das System durchkonstruieren (Regelquerschnitt, Anfangs- und Endkonstruktion) sowie statisch bemessen und die Zulassung bei der Deutschen Bahn AG erwirken.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
20.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).