AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/768804-2024) · Abgerufen am 10.09.2026 11:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-768804-2024/

Reinigung Stadtbahnfahrzeuge

Notice-ID: ted-768804-2024 · Procedure-ID: 23277dbf-8804-49ba-abbd-49139695cce3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Veröffentlicht
16.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die SSB schreibt die Ausführung von Reinigungsdienstleistungen der Stadtbahnfahrzeuge in Stuttgart Neckarpark aus. Die Reingunng umfasst u.a. die Grobschmutzreinigung, das Entfernen von Verunreinigungen im Fahrzeug. Nassreinigung des Fußbodens, das Kehren des Fahrerraums, sowie bei Bedarf das Reinigen von Seitenwänden und das Entfernen von Graffitis und Klebeschildern im Innen- und Außenbereiches. Insgesamt müssen täglich 13 Stadtbahnfahrzeuge während der Betriebsruhe gereinigt werden. — Die SSB schreibt die Ausführung von Reinigungsdienstleistungen der Stadtbahnfahrzeuge in Ludwigsburg-Gerlingen aus. Die Reingunng umfasst u.a. die Grobschmutzreinigung, das Entfernen von Verunreinigungen im Fahrzeug. Nassreinigung des Fußbodens, das Kehren des Fahrerraums, sowie bei Bedarf das Reinigen von Seitenwänden und das Entfernen von Graffitis und Klebeschildern im Innen- und Außenbereiches. Insgesamt müssen täglich 8 Stadtbahnfahrzeuge während der Betriebsruhe gereinigt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.11.2024
Ende
30.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MTC Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).