AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.06.2026 23:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-770032-2023/

Ausbau Gigabit-Breitbandversorgung und Restausbau im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH)

Notice-ID: ted-770032-2023 · Procedure-ID: 7e5f926f-19aa-4a64-b2cf-5f5296e6e2f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Breitband Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen
Veröffentlicht
17.12.2023
Frist (Submission)
29.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45232000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
7.600.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Main-Kinzig-Kreis hat durch sein Tochterunternehmen, die Breitband Main-Kinzig GmbH (Auftraggeber), seit 2012 ein nahezu flächendeckendes passives Breitband-/Glasfasernetz für VDSL mit Bandbreiten zwischen 25 und 50 Mbit/s im Kreisgebiet errichtet. Anfang 2021 wurde entschieden, sämtliche Gebäude im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hanau (jedoch mit Hanau Klein-Auheim und Hanau Mittelbuchen) mit FTTH zu erschließen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden dürfen (Gigabit; FTTH-Migration) und kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt. Zugrunde liegt dabei das Ende April 2021 verabschiedete „Graue-Flecken-Förderprogramm“ des Bundes, wonach die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf zunächst 100 Mbit/s erhöht wurde. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit dieser Ausschreibung Generalunternehmerleistungen zum Bau des Gigabit-Netzes (FTTH) in zwei (2) Losen vergeben: - Los 1: Restausbau in den FTTH-Clustern 404 Freigericht OT Bernbach und 388 Freigericht OT Altenmittlau. Bei den Restarbeiten handelt es sich nahezu ausschließlich um LWL-Arbeiten, dabei sind ggf. auch Havarien (Kabelstopps) zu bearbeiten (Suchschachtungen, Reparaturen von bereits verlegten Rohrverbänden). - Los 2: Der Ausbau von Gebäuden in den Clustern 387 Hasselroth OT Neuenhaßlau (HC: ca. 876 Gebäude), 390 Linsengericht OT Lützelhausen (HC ca. 295 Gebäude) sowie 14 Jossgrund OT Lettgenbrunn (ca. HC 235 Gebäude) betrifft ein Gesamtkontingent von ca. 1.626 zu erschließenden Gebäuden (Homes Passed). Die Leistungen werden losweise auf der Grundlage dieser Ausschreibung unmittelbar jeweils an einen Auftragnehmer vergeben. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören sämtliche mit dem Glasfaserausbau in Zusammenhang stehende Tiefbauarbeiten, das Setzen von Glasfaserverteilern, die LWL-Montage sowie die Genehmigungs- und Ausführungsplanung nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind die benötigten Baumaterialien für den Netzausbau (mit Ausnahme von Kleinmaterial wie Sand, Rohrabschlüsse, Tiefenerder etc. nach Maßgabe der Funktionalen Leistungsbeschreibung). Diese werden vom Auftraggeber beigestellt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Restausbau LWL-Arbeiten in 2 Ausbauclustern (Bernbach und Altenmittlau)

Geschätzter Wert
300.000 €

Los 2 — Ausbau von FTTH-Ausbauclustern (387 Neuenhaßlau, 390 Lützelhausen, 14 Lettgenbrunn)

Geschätzter Wert
7.500.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
31.05.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29022024 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).