ErwerbsperspektivEN - begleitendes Berufscoaching
KI Vergabe eines Rahmenvertrages für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Mit dem Projekt "Praktikumstage Hessen" sollen Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klassenstufe die Möglichkeit erhalten, verschiedene Ausbildungsberufe und Unternehmen im Rahmen eintägiger Kurzpraktika kennenzulernen. Innerhalb des Projektzeitraums können sie fünf bis acht Praktikumstage in unterschiedlichen Betrieben absolvieren. Die niedrigschwelligen Schnuppertage ermöglichen praktische Einblicke in verschiedene Berufsfelder und fördern den direkten Kontakt zwischen Jugendlichen und potenziellen Ausbildungsbetrieben. Unternehmen erhalten gleichzeitig die Gelegenheit, frühzeitig geeignete Nachwuchskräfte kennenzulernen und bei gegenseitigem Interesse weiterführende Praktika oder Ausbildungsplätze anzubieten. Die Zusammenarbeit muss geeignet sein, die Fortführung der bestehenden Prozesse und die unmittelbare Einbindung der regionalen Netzwerke ohne Anlauf- oder Aufbauphase sicherzustellen. Die Abstimmung mit den OloV-Regionen wird voraussichtlich überwiegend via Videokonferenzen erfolgen können. Grds. ist ein allgemeines Konzept vorgesehen. Bei der entsprechenden Umsetzung soll jedoch die Möglichkeit gegeben sein, dass auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Kernbestandteil des Projekts ist die Bereitstellung und der Betrieb einer digitalen Matching-Plattform durch den Auftragnehmer. Über diese Plattform werden interessierte Jugendliche und Unternehmen kostenfrei sowie wohnort- und interessenorientiert zusammengeführt. Das digitale Verfahren soll die Vermittlung von Praktikumsplätzen vereinfachen und bisher notwendige, zeitaufwendige Bewerbungs- und Abstimmungsprozesse weitgehend ersetzen. Ergänzend übernimmt der Auftragnehmer die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie die Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien für die teilnehmenden Unternehmen, Schulen und Jugendlichen. Darüberhinaus werden die Akteure in den OloV-Regionen, die die Praktikumstage umsetzen, eng durch den Auftragnehmer betreut und unterstützt.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die Angebotsfrist endete zu einem Zeitpunkt, bei dem das Risiko bestand, dass infolge technischer Schwierigkeiten bei der Übermittlung eines Angebots seitens des Auftraggebers nicht werde reagiert werden können. Um dies zu vermeiden, wurde die Angebotsfrist verlängert.
Aufgrund eines Schreibversehens wurde die Laufzeit des Vertrages mit 10 Monaten angegeben. Korrekt sind allerdings 12 Monate.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Bieter hat ein Konzept zur Leistungserbringung vorzulegen, das die folgenden Aspekte beleuchtet: - Strukturierung und Funktionsweise der Vermittlungsplattform, insbes. in Bezug auf die 28 OloV-Regionen, - Einbeziehung der beteiligten OloV-Regionen und weiteren Dritten im Projekt, - Darstellung des Matching-Prozesses (Zuordnungskriterien), - Konkretisierender Zeitplan des Projekts, - Kommunikationsstrategie und Marketingkonzept und - Maßnahmen zur Unternehmensgewinnung bzw. -beteiligung. Die Bewertung des Umsetzungskonzepts erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: - Qualität und Umsetzbarkeit der vorgestellten Vermittlungsplattform, - Schlüssigkeit des Konzepts, insbesondere Konzept zur Einbeziehung der regionalen Partner und - Kommunikationsstrategie (insbesondere zielgruppenspezifische Ansprache). Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die preisliche Bewertung ermittelt der Auftraggeber für jedes Angebot die Wertungssumme (Wertungssumme Gesamt 2027 - 2029). Die Wertungssumme setzt sich zusammen aus den im Preisblatt angebotenen Pauschalen in EUR (netto) für die Jahre 2027 - 2029, sowie den Personentagessätzen für die Jahre 2027 - 2029. Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme, die sich aus dem Preisblatt (Zeile 53, Spalte E "WERTUNGSSUMME GESAMT (2027 - 2029)") ergibt, erhält die maximale Wertungspunktzahl von 10 Wertungspunkten. Angebote mit einer Wertungssumme, die doppelt so hoch ist wie die niedrigste Wertungssumme, erhalten 0 Wertungspunkte. Die Wertungspunktzahl der Angebote, deren Wertungssumme zwischen der niedrigsten Wertungssumme und dem Doppelten des niedrigsten Wertungssumme liegt, wird durch lineare Interpolation ermittelt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Bieter hat in seinem Angebot den Projektleiter bzw. die Projektleiterin und eine weitere verant-wortliche Mitarbeiterin oder einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, die er mit der Ausführung der Leistungen der Leistungsbeschreibung betrauen will. Zum Nachweis der Qualifikation und Erfahrung dieser Personen sind persönliche Referenzen aus dem Zeitraum ab 01. Juni 2022 beizufügen. Es werden zwei persönliche Referenzen gewertet, wo-bei entweder von jeder Person eine Referenz gewertet wird oder zwei Referenzen der Projektleitung gewertet werden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ferner wird auf § 135 GWB verwiesen: 1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber - 1.gegen § 134 verstoßen hat oder - 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, - 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und - 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. (4) Abweichend von Absatz 1 kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. In diesem Fall hat die Vergabekammer oder das Beschwerdegericht eine Geldsanktion gegen den Auftraggeber zu verhängen oder die Verkürzung der Laufzeit des Vertrags auszusprechen. Derartige alternative Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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