AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 18:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-770992-2024/

Samsung Smartphones Galaxy S24 EE inkl. Knox Suite Lizenzen

Notice-ID: ted-770992-2024 · Procedure-ID: 32bd5350-d675-42bb-8df5-4fbfd4e6716d

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein - Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Landespolizeiamt, Kiel
Veröffentlicht
14.11.2024
Frist (Submission)
18.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32252110 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landespolizei Schleswig-Holstein beabsichtigt die Beschaffung von Samsung Smartphones Galaxy S24 EE für den polizeilichen Einsatz. Für den IT-sicheren Betrieb müssen die Endgeräte mit dem vom IT-Dienstleister Dataport zur Verfügung gestellten MDM, dem Sicherheitsfeature Samsung Knox und den bisher speziell für den polizeilichen Einsatz entwickelten Android-Applikationen kompatibel sein. Des Weiteren müssen die Smartphones mit Samsung Knox Native kompatibel sein. Das Samsung Galaxy S24 Enterprise Edition (EE) oder gleichwertig, mit der Samsung Knox Suite, erfüllt diese Anforderungen. Bei allen späteren Produktnennungen gilt der Zusatz „oder gleichwertig“.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).