AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLV5BBF/documents) · Abgerufen am 08.08.2026 09:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-77227-2025/

Landkreis Kulmbach - Digitales Gesundheitsamt 2025

Notice-ID: ted-77227-2025 · Procedure-ID: 26729683-ee2b-46c3-87af-e106caa74378

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Kulmbach, Kulmbach
Veröffentlicht
03.02.2025
Frist (Submission)
05.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
93.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Landkreis Kulmbach sucht einen Partner zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms. Dieser Partner soll folgende IT-Beratungsleistungen erbringen: IT-Beratungsleistungen / unterstützende Beratung im Digitalisierungs-/Projektmanagement, Koordinierung weiterer durch den Auftraggeber beauftragter Dienstleister bei Maßnahmen zur Verbesserung IT-Sicherheit sowie Koordinierung bei der Durchführung weiterer Schulungsmaßnahmen entsprechend dem vorliegenden Schulungskonzept. Hierzu sind diverse Beratungsleistungen von Nöten, die die Projektsteuerung und Weiterentwicklung der Ergebnisse des Projekts im 1. Förderaufruf in einem noch nicht abschätzbaren Umfang umfassen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).