AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 15:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-772426-2024/

Unterstützungsleistungen für das Anwendungsmanagement des HMdI, des HMSI, des HMD und des HMFG in 3 Losen

Notice-ID: ted-772426-2024 · Procedure-ID: bd205e7a-c3ed-471c-8052-f0e5d2d19029

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
Veröffentlicht
16.12.2024
Frist (Submission)
24.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
30.764.800 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
36.917.760 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für das Anwendungsmanagement des HMdI, des HMSI, des HMD und des HMFG in 3 Losen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Senior Architekt Softwarearchitektur

Geschätzter Wert
10.982.400 €

Los 2 — Enterprise Architekt Softwarearchitektur

Geschätzter Wert
8.448.000 €

Los 3 — Lösungsarchitekt Softwarearchitektur

Geschätzter Wert
11.334.400 €

Vertragslaufzeit

Beginn
25.03.2025
Ende
24.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).