AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) · Abgerufen am 19.10.2026 02:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-772561-2023/

SV-APE-231219-002 - 23 U-Bahnhöfe mit jeweils 2 Räumen (USV u. SiBel), Schadstoffplanung

Notice-ID: ted-772561-2023 · Procedure-ID: 29f525c1-4874-450b-af9e-985151d7a9ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke München GmbH, München
Veröffentlicht
19.12.2023
Frist (Submission)
23.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planung einer Schadstoffsanierung für einen nicht-öffentlich zugänglichen U-Bahnbereich von 23 U-Bahnhöfe mit jeweils 2 Räumen, welche möglicherweise von Schadstoffen betroffen sein können. Folgende U-Bahnhöfe werden mit dieser USV-und Sibelanlage ausgestattet: Kieferngarten, Dietlindenstraße, Nordfriedhof, Alte Heide, Freimann, Implerstraße, Kolumbusplatz, Königsplatz, Theresienstraße, Josephsplatz, Hohenzollernplatz, Olympiazentrum, Münchener Freiheit, Michaelibad, Maillingerstraße, Gern, Westfriedhof, Stiglmaierplatz, Karlsplatz, Ostbahnhof, Quiddestraße, Therese Giehse Allee, Neuperlach Süd

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.03.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).